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Besondere Hinweise

  • Die integrierte Lehrerreserve wird am Gymnasium durch Anrechnungsstunden der Art LRI verwaltet (direkte Verbuchung bei den Lehrkräften). Die zusätzliche Eingabe eines Budgetzuschlags ist weder notwendig noch zulässig. Werden diese Stunden (vorübergehend bzw. solange kein Ausfall einer Lehrkraft vorliegt) zur Teilung von Lerngruppen eingesetzt, soll dies nicht weiter in den Daten abgebildet werden. D. h. es bleibt bei einer ungeteilten Gruppe (kein weiteres Unterrichtselement, keine Budgetstunden).
  • Da in ASV auch Mehrungen/Minderungen für ein Halbjahr im Folgejahr (Planungsschuljahr) beim Ausgleich berücksichtigt werden, ist es notwendig, auch jeweils Ausgleiche im 2. Halbjahr des noch aktuellen Schuljahrs einzutragen (ggf. auch rückwirkend). Rufen Sie dazu einfach das Schuljahr auf und nehmen Sie die entsprechenden Einträge vor. Typisches Beispiel: 1 WS Minderung im 2. Halbjahr wegen Q12-Seminar mit 1 WS Mehrung im 1. Halbjahr
  • Für die Erfassung der zur Begleitung des Übertritts an staatliche Gymnasien abgeordnete Grundschullehrkräfte („Lotsen“,„Grundschullotse“) ist folgendes zu beachten: Sofern zum Zeitpunkt der Unterrichtsplanung bereits bekannt ist, welche Grundschullehrkraft in welchem Umfang abgeordnet werden soll, kann diese bereits eingeplant werden. Nur in diesem Fall darf die Schule im Rahmen der Unterrichtsplanung einen Budgetzuschlag der Kategorie Abordnung Grundschullehrkraft eintragen, jedoch nur in Höhe der von der Grundschullehrkraft gehaltenen Unterrichts- oder IF-Stunden, die in der Matrix bzw. als besonderer Unterricht erfasst wurden. Die verpflichtend einzurichtende Beratungsstunde wird in ASV als Anrechnungsstunde unter der Kategorie BGs (Beratungsst. Teilab. GS Lehrkr.) verbucht. Für diese Beratungsstunde in Form von 1 WS Anrechnungsstunde darf nicht zusätzlich noch 1 WS Budgetzuschlag verbucht werden. Alle weiteren Anrechnungsstunden sind von der Grundschule zu erfassen.

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