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PKZ

Die Personenkennzahl (PKZ) wird durch das Kultusministerium für jede Lehrkraft eindeutig vergeben (im Gegensatz zur VIVA-Nummer, hier kann bei mehreren Dienstverhältnissen ggf. eine Lehrkraft mehrere VIVA-Nummern haben). Deshalb ist auf eine korrekte Führung der PKZ zu achten.

Die PKZ besteht aus

  • 2 Unterscheidungsziffern
  • 6 Ziffern für das Geburtsdatum, im Format TTMMJJ
  • 1 Prüfziffer

Buchstaben kommen innerhalb von PKZs nicht vor (SVS benutzt jedoch „temporäre PKZs“ mit Buchstaben). Bei unbekannter PKZ die beiden Unterscheidungsziffern und die Prüfziffer mit Leerzeichen aufzufüllen, war üblich im ASD-Altverfahren, ist jedoch in ASV/ASD-Neuverfahren nicht mehr möglich.

Weitergehende Infos zur PKZ finden Sie auf der Berufsschul-spezifischen Doku.