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Eingabe von Zeugnisnoten und Bemerkungen

Zeugnisnoten können auf zwei unterschiedliche Weisen erfasst werden:

  1. Erfassung von Einzelnoten mit automatischer Berechnung der Zeugnisnoten über das Notenmodul.
  2. Erfassung der Zeugnisnoten direkt im Modul Zeugnis über das Icon der Startseite oder unter Datei / Leistungs- und Zeugnisdaten / Zeugnisse erfassen/drucken.

Wichtiger Hinweis:
Der Eintrag über die Funktion Klassengruppenweise Zeugnisdatenerfassung (Datei / Leistungs- und Zeugnisdaten / Klassengruppenweise Zeugnisdatenerfassung) ist für bayerischen Schulen zwar grundsätzlich denkbar, jedoch nicht explizit für den Einsatz in Bayern konzipiert. Die Funktionalität wurde schwerpunktmäßig für die Anforderungen von Schulen in Baden-Württemberg erstellt, die ebenfalls mit ASV arbeiten.

Bearbeitung der Zeugnisse in der Zeugnisansicht

Bedienelemente der Zeugnisansicht

  1. Auswahl des Zeugnisses (so weit für den betreffenden Schüler mehrere Zeugnisse verfügbar sind)
  2. Textfeld für Bemerkungen zu Anlagen, Mitarbeit und Verhalten
  3. Bereich für die Fachnoten
  4. Textfeld für weiterführende Bemerkungen
  5. Vergrößerungsfaktor für die Ansicht
  6. Undo-/Redo-Buttons (mehrstufig) für alle Änderungen am aktuellen Zeugnis
  7. Wechsel zur Schnelleingabeansicht (nicht für jede Schulart verfügbar)
  8. Aktivierung der Textbausteinauswahl (nur verfügbar, wenn ein Textfeld aktiviert ist)
  9. Schriftformatierung (für Textfeldinhalte)
  10. Einstellungen, um Notenspalten freizugegeben oder die Entwertung der Restzeilen zu deaktivieren
  11. Bemerkungen automatisch einfügen
  12. Zeugnisdruck

Bearbeitungsvorgang

  1. Öffnen des Zeugnismoduls ( bzw. Datei → Leistungs- und Zeugnisdaten → Zeugnisse erfassen und ändern)
  2. im Navigator: Anwählen des Schülers und evtl. der Zeugnisart (falls für den betreffenden Schüler mehrere Zeugnisse verfügbar sind)
  3. Eingabe der Zeugnisnoten:
    1. über das Notenmodul bereits erfasste Zeugnisnoten sind schon eingetragen, können hier aber nochmals nach Anklicken überschrieben werden (pädagogischer Ermessensspielraum)
    2. noch nicht erfasste Zeugnisnoten können direkt eingetragen werden:
      1. Anklicken des ersten Notenfeldes (Religion oder Ethik)
      2. Eintippen der zutreffenden Fachnote - die Note wird als Zahl eingetragen, die Einfügemarke springt automatisch zum nächsten Notenfeld; dabei wird die eingegebene Zahl in die Wortbezeichnung umgewandelt
      3. Anklicken des Info-Buttons innerhalb des Notenfeldes öffnet eine Auswahl erlaubter Einträge
  4. Eingabe der Bemerkungen zu Anlagen, Mitarbeit und Verhalten:
    1. Anklicken des entsprechenden Textfeldes über dem Notenbereich
    2. Tippen des gewünschten Textes (bzw. Copy/Paste aus einer Textdatei)
    3. Verwendung des Auswahldialogs für Textbausteine, erreichbar über das Icon über der Zeugnisansicht

      Die Auswahl der Textbausteine lässt sich über die Filter Zuordnung und Kategorie einschränken, falls diese Attribute bei den Textbausteinen gepflegt wurden. Die Optionen Automatisch / Mit Fürwort / Ohne Fürwort erlauben eine gezielte Auswahl der Variante des einzelnen Textbausteines.
      Bei Anklicken des Buttons Übernehmen wird der Textbaustein an der Position des Textcursors eingefügt.
    4. Die direkte Erfassung des Kürzel ist auch möglich. Bitte geben Sie dazu NACH Eingabe von / das jeweilige Kürzel in das Textfeld ein, in dem die Bemerkung ersetzt werden soll (am Ende muss noch ein Leerzeichen eingegeben werden):
    5. Formatierung:
      Verändern von Schriftart, -größe und -schnitt, Absatzformatierung und Ausrichtung innerhalb des Textrahmens nach Markierung des Textes über die entsprechenden Icons
  5. Eingabe der Bemerkungen zu Wahlunterricht, besonderen Leistungen, Legasthenie usw.
    1. Anklicken des Textfeldes unter dem Notenteil
    2. Achtung: bei jedem Zeugnis muss der Button „Bemerkungen automatisch einfügen …“ oberhalb des Zeugnisformulars (vgl. Nr. 4 der Bedienelemente oben) einmal angeklickt werden. Im sich öffnenden Fenster sind diese besonderen Bemerkungen vorgelegt und können dort auch ergänzt werden.
      Die zugehörige Bewertung bei Wahlkursen muss noch ausgewählt werden. Eine Änderung der Texte ist nach dem Schließen des Dialogs direkt in der Zeugnisansicht möglich.
    3. Anpassen des Textes, evtl. unter Einbeziehung von Textbausteinen (siehe oben)
    4. Formatierung (siehe oben)
  6. Hinweise auf Gefährdung und Wiederholungsverbot (nach GSO §71(3)) erfolgen als reguläre Texteinträge unter Bemerkungen zu Wahlunterricht, besonderen Leistungen usw (siehe oben)
  7. in der 10. JGS erscheint hier auch der Texteintrag für die Note in G+SK.


Wiederholungsverbot in der Einführungsklasse

Das in §31 GSO formulierte Wiederholungsverbot für Schüler der Einführungsklasse ist ein Sonderfall von Art. 55 BayEUG (Abs. 1 Nr. 4) und wird unter diesem Artikel im Zeugnis aufgeführt. Eine gesonderte Erwähnung von §31 GSO ist nicht notwendig.