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gms:klassen:klassenarten:ms_pruefungsteilnehmer_qa [14.03.2017 16:08] maschugms:klassen:klassenarten:ms_pruefungsteilnehmer_qa [15.07.2019 20:59] – [Art der Aufgaben] nicole.hohmann
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 +~~NOTOC~~
 ====== MS - Prüfungsteilnehmer QA ====== ====== MS - Prüfungsteilnehmer QA ======
  
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 ==== Art. 7a BayEUG ==== ==== Art. 7a BayEUG ====
  
-[[http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?printview=true&nid=e&showdoccase=1&doc.id=jlr-EUGBY2000V27Art7a&st=null|http://www.gesetze-bayern.de BayEUG]]+[[http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-7a|http://www.gesetze-bayern.de BayEUG]]
  
 (4) 1 Die Mittelschule verleiht in der Jahrgangsstufe 9 den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule, wenn die erforderlichen Leistungen erbracht sind; Schülerinnen und Schüler, die an einer besonderen Leistungsfeststellung teilnehmen, können auch den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule erwerben.  (4) 1 Die Mittelschule verleiht in der Jahrgangsstufe 9 den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule, wenn die erforderlichen Leistungen erbracht sind; Schülerinnen und Schüler, die an einer besonderen Leistungsfeststellung teilnehmen, können auch den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule erwerben. 
  
 ==== MSO § 23 bis § 28 ==== ==== MSO § 23 bis § 28 ====
-[[http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayMSO-23]]+[[http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayMSO-G5_2]]
 ===== Voraussetzungen ===== ===== Voraussetzungen =====
  
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 ===== Prüfungsfächer ===== ===== Prüfungsfächer =====
  
-Die Aufgaben werden in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch, Deutsch als Zweitsprache und Muttersprache durch das Staatsministerium in den übrigen Fächern durch die Schule gestellt.+Die Aufgaben werden in den Fächern Deutsch (dabei in den beiden Fällen Deutsch als Zweitsprache und Muttersprache ), Mathematik, Englisch durch das Staatsministerium in den übrigen Fächern durch die Schule gestellt.
  
 ==== Muttersprache ==== ==== Muttersprache ====
 Für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache tritt auf Antrag ihrer Erziehungsberechtigten an die Stelle des Fachs Englisch das Fach Muttersprache, wenn das Staatsministerium für eine Muttersprache besondere Leistungsnachweise, deren Ergebnisse als Jahresfortgangsnote zu werten sind, und Prüfungsaufgaben anbieten kann, sofern die Schülerin oder der Schüler einen schulischen Leistungsnachweis in Muttersprache erbracht hat; zur Vorbereitung auf die besondere Leistungsfeststellung im Fach Muttersprache wird den Schülerinnen und Schülern empfohlen, soweit möglich einen Lehrgang Muttersprache zu besuchen. Für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache tritt auf Antrag ihrer Erziehungsberechtigten an die Stelle des Fachs Englisch das Fach Muttersprache, wenn das Staatsministerium für eine Muttersprache besondere Leistungsnachweise, deren Ergebnisse als Jahresfortgangsnote zu werten sind, und Prüfungsaufgaben anbieten kann, sofern die Schülerin oder der Schüler einen schulischen Leistungsnachweis in Muttersprache erbracht hat; zur Vorbereitung auf die besondere Leistungsfeststellung im Fach Muttersprache wird den Schülerinnen und Schülern empfohlen, soweit möglich einen Lehrgang Muttersprache zu besuchen.
 ====DaZ==== ====DaZ====
-Für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, die weniger als sechs Jahre eine deutsche Schule besucht haben, tritt auf Antrag ihrer Erziehungsberechtigten an die Stelle des Fachs Deutsch das Fach Deutsch als Zweitsprache. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können an der besonderen Leistungsfeststellung nach § 28 auch Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 9 des Mittlere-Reife-Zugs teilnehmen; anstelle der Jahresfortgangsnoten sind die Noten des Zwischenzeugnisses in die Gesamtbewertung einzubeziehen +Für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, die weniger als sechs Jahre eine deutsche Schule besucht haben, tritt auf Antrag ihrer Erziehungsberechtigten an die Stelle des Fachs Deutsch das Fach Deutsch als Zweitsprache. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können an der besonderen Leistungsfeststellung nach § 28 auch Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 9 des Mittlere-Reife-Zugs, aber nur als externe Teilnehmer teilnehmen.
 ==== Art der Aufgaben === ==== Art der Aufgaben ===
 Die Aufgaben der besonderen Leistungsfeststellung werden im Rahmen der Lehrpläne der Jahrgangsstufe 9 gestellt. Die Aufgaben der besonderen Leistungsfeststellung werden im Rahmen der Lehrpläne der Jahrgangsstufe 9 gestellt.
  
 ^ Prüfungsfächer                                         ^ Art                          ^ ^ Prüfungsfächer                                         ^ Art                          ^
-| Mathematik                                             | schriftlich                  +| Mathematik                                                     | schriftlich                          
-| Deutsch/DAZ(Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache)  | schriftlich, mündlich (DAZ)  +| Deutsch/DAZ (Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache)         | schriftlich, mündlich (DAZ)          
-| Englisch/PCB/GSE/Muttersprache                         | schriftlich, mündlich (E)    +| Englisch/PCB/GSE/Muttersprache                                 | schriftlich, mündlich (E)            
-| Projektprüfung-AWT-BOZ                                 | praktisch                    +| Projektprüfung-AWT-BOZ                                         | praktisch                            
-| Wahlfach (Ku/Mu/RK/EV/Eth/Sp/Inf/BuF/WTG)              | schriftlich, praktisch       |+| Wahlfach (Ku/Mu/RK/EV/Eth/Sp/Inf/BuF/WTG)                      | schriftlich, praktisch               |
  
  
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 === Teilnahme als externer Prüfling === === Teilnahme als externer Prüfling ===
  
-Dabei werden, wie bei den externen Prüflingen nach § 63 MSO nur die Prüfungsnoten zur Errechnung der Gesamtbewertung herangezogen.+Dabei werden, wie bei den externen Prüflingen nach § 28 MSO nur die Prüfungsnoten zur Errechnung der Gesamtbewertung herangezogen.
  
-=== Fifty-Fifty nach § 58 MSO ===+=== Fifty-Fifty nach § 23 MSO ===
  
 Hier werden die Noten des Zwischenzeugnisses an Stelle der Jahresfortgangsnoten [der R-Klassen] in die Gesamtbewertung einbezogen, wenn diese Möglichkeit gewählt wird. Hier werden die Noten des Zwischenzeugnisses an Stelle der Jahresfortgangsnoten [der R-Klassen] in die Gesamtbewertung einbezogen, wenn diese Möglichkeit gewählt wird.