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Gastschüler

Gastschüler in der Grund- und Mittelschule

Das Merkmal „Gastschüler/Schülerstatus“ befindet sich auf dem Reiter des aktuellen Schuljahres (z.B. 2020/21).
Lt. Art. 43 BayEUG können Schüler aus „zwingenden persönlichen Gründen“ eine Schule außerhalb des eigenen Sprengels besuchen (vgl. auch §§4 GrSO und MSO).

  • Diese SchülerInnen sind als „Gastschüler“ zu kennzeichnen.
  • Schüler des eigenen Sprengels sind „Sprengelschüler“ (vgl. Grundsprengel in Datei / Schulische Daten / Grundsprengel).
  • Asylbewerber (Grunddaten – Zuzugsart: AYB) sind „Fiktive Gastschüler“.

Gastschulgenehmigung

Art. 43 (2) BayEUG:
Das Staatliche Schulamt kann Schüler einer anderen Grundschule oder Mittelschule mit einem anderen Sprengel zuweisen

  1. in Mittlere-Reife-Klassen und in Klassen und Unterrichtsgruppen, die für besondere pädagogische Aufgaben eingerichtet sind.
  2. zum Unterricht in einzelnen Fächern sowie zum Besuch eines offenen Ganztagsangebotes an einer Mittelschule.
  3. wenn sich in einer Jahrgangsstufe der Grundschule oder Mittelschule zu wenige Schüler für die Bildung einer Klasse befinden, im Benehmen mit den betroffenen Schulaufwandsträgern.
  4. in den Fällen des Art. 30a (4) oder des Art. 86 Abs. 2 Nr. 7 BayEUG.

Bestehen in einer Gemeinde mehrere Grundschulen, kann das Schulamt im Benehmen mit der Gemeinde zur Bildung möglichst gleich starker Klassen für die Dauer von bis zu sechs Jahren auch einzelne Schüler einer benachbarten Grundschule zuweisen. Dies gilt nicht, soweit ein gemeinsamer Sprengel nach Art. 32a Abs. 7 Satz 1 BayEUG gebildet ist.

Auf das Feld Gastschüler/Schülerstatus (Reiter Schuljahr) greift u.a. der Bericht „Gastschüler“ zu.

Ein genehmigter Gastschulbesuch wird im Modul Schüler auf dem Reiter Schuljahr 20xx/xx im Maskenelement Gastschulverhältnis gepflegt.



Für die Übermittlung der Unterrichtssituation ist die Anlage eines Grundsprengels zwingend erforderlich. Beim Schuljahreswechsel nimmt ASV auf Basis des bestehenden Grundsprengels eine automatische Besetzung des Attributs Sprengelschüler vor (die bei Bedarf korrigiert werden muss).

Ermittelte Anschrift Gastschülerstatus

Diese Einträge richten sich nur nach der Vorgabe durch den definierten Schulsprengel. Dieser wird mit Anlegen des Schuljahres festgeschrieben. Das Gastschulverhältnis jedoch lässt sich im Reiter, der das aktuelle Schuljahr beim Schüler anzeigt, ändern. Berichte verwenden nur diese Angabe, die auch angepasst werden kann.

Gastschulverhältnis

In Grund- und Mittelschulen kann bei einer Zuweisung durch das Schulamt das Gastschulverhältnis im Reiter Gastschulgenehmigung eingepflegt werden.
Für die Einpflege muss die entsprechende Werteliste (Schulamt) vom Administrator um die benötigten Schulämter ergänzt werden.

Beispiel: Zuweisung durch Schulamt im Reiter Gastschulgenehmigung:



Die beschriebene Erfassung der Gastschulgenehmigung ist keine Voraussetzung für die Übermittlung der US.

Gastschulverhältnis im Verbund

Grundsätzlich hat ein Verbund einen gemeinsamen Sprengel, innerhalb eines Verbundes gibt es keine Gastschulverhältnisse. Daher müssen alle Orte des Schulverbunds als Schulsprengel erfasst werden, damit die Schüler aus den Schulverbundsorten „Sprengelschüler“ werden (vgl. Grundsprengel in Datei / Schulische Daten / Grundsprengel).