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Freistellungsjahr (Teilzeitmodell)

Es besteht die Möglichkeit auf ein Freistellungsjahr im Rahmen des Teilzeitmodells. Hierbei wird eine Teilzeitstundenzahl (UPZ) geltend für die Ablaufdauer des Modells festgelegt (mind. 3 Jahre bis höchstens 10 Jahre). Freistellungsphase und Altersteilzeit dürfen sich nicht überschneiden. Bei Funktionsträger muss die Freistellungsphase direkt vor dem Ruhestand liegen.
Das festgelegte Teilzeitstundenmaß wird als UPZ, die zusätzlich „vorgearbeiteten“ Stunden werden bei Arbeitszeitkonto freiwillig eingetragen.
Beispiel:

1. und 2. Jahr
Teilzeit Antrag/Familien: UPZ = 14 + 7 Stunden (Bezahlung für 14 Stunden)
3. Jahr (Freistellungsjahr)
Teilzeit Antrag/Familien: UPZ = 14 (Freistellungsjahr, Bezahlung für 14 Stunden)



Arbeitsphase:



Freistellungsphase: