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Zeugnisnoten für die Berechnung der abgeschlossenen Pflichtfächer

Damit die abgeschlossenen Pflichtfächer über die Berechnungsfunktion ermittelt werden können, müssen die Zeugnisnoten in ASV vorliegen.
Wenn für die Zeugniserstellung ein externes Programm verwendet wird, sollten die Zeugnisnoten daher nach Abschluss jedes Schuljahres über die Importschnittstelle für Zeugnisnoten nach ASV eingespielt werden.