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Anlegen neuer Lehrkräfte

Achten Sie darauf, dass Sie sich im Planungsschuljahr und nicht im aktuellen Schuljahr befinden. Im Rahmen der UP-Meldung werden in der Regel keine neuen Lehrkräfte angelegt, einzige Ausnahme sind bereits bekannte Versetzungen zum neuen Schuljahr (z.B. neue Schulleitung, stellv. Schulleitung, Mitarbeit im Direktorat etc.). Das Neuanlegen von Lehrkräften erfolgt in der Regel im Juli nach der erfolgten Personalzuweisung.

Das (neue) Anlegen von Studienreferendaren oder Lehrkräften mit befristetem Arbeitsvertrag ist in keinem Fall erforderlich, weil diese bei der UP nicht eingeplant werden dürfen (UPZ=0, Beschäftigungsart nm).

Eine Anleitung zum Erfassen neuer Lehrkräfte finden Sie hier.


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