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Versetzte und versetzungswillige Lehrkräfte, Überhänge

Bereits in der Vergangenheit versetzte Lehrkräfte werden „ausgeplant“ (→ Beschäftigungsart nm) und können auch vor der jeweils kommenden US schon gelöscht werden, weil kein Abgang in ASV gemeldet werden muss bzw. darf.

Für versetzungswillige Lehrkräfte muss auf jeden Fall ein Versetzungsantrag der Lehrkraft im Online-Portal übermittelt werden. Dies hat zunächst nichts mit Personalanforderungen bzw. der Meldung von möglichen Personalüberhängen zu tun. Außerdem muss jede versetzungswillige Lehrkraft eingeplant bleiben (vz, tz oder wh mit UPZ >0 und nicht nm), weil über die Versetzung erst noch entschieden wird.

Beim möglichen Zusammentreffen von Überhängen und Versetzungsanträgen kann zwischen folgenden Fällen unterschieden werden:

  • Es besteht kein Überhang und bei einer Wegversetzung wird ein Ersatz gewünscht: Anforderung der Art A mit Ursache VJ (zählt nicht zu den regulären Anforderungen und wird im Ministerium erst „aktiviert“ wenn die Wegversetzung realisiert werden kann)
  • Es besteht ein Überhang und es gibt keinen Bezug zu eventuellen Versetzungsgesuchen: Anforderung der Art U mit Ursache U (vom Ministerium wird eine aufnehmende Nachbarschule für den fächerspezifischen Überhang gesucht, abzuordnende Lehrkraft wird von Schule ausgewählt)
  • Es besteht ein Überhang und es gibt einen Bezug zu einem eventuellen Versetzungsgesuch: (auch) Anforderung der Art U mit Ursache U (vom Ministerium wird geprüft, ob Überhangabbau durch Versetzung möglich, sonst Vorgehen wie oben)
  • Keinesfalls soll ein Überhang mit einer Anforderung der Art U und der Ursache VJ (mit Angabe einer Lehrkraft) übermittelt werden. Insbesondere ersetzt dies nicht die Übermittlung des Versetzungsantrags im Online-Portal. Außerdem würde bei der Kombination U/VJ von ASV die Anforderung im doppelten Umfang bedarferserhöhend verrechnet (z. B. -46 WS bei vz)



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