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Datenbereich: Schüler
Kurzbeschreibung: Blankodruck des Untersuchungsberechtigungsscheines für die Erstuntersuchung/Nachuntersuchung gemäß § 44 Jugendarbeitsschutzgesetz. Automatische Nummerierung mit wählbarem Startwert einstellbar.
Schulart(en): GMS, FZ, SKR, RS, RSF, GY, GYF, OS, IGS, FWS, ARS, AGY, KOL, WS, WSF, FOS, FOF, BOS, BS, BSF, BFS, BFF, BFG, FS, FAK, AIS, FSLF, FALF, PSA, FSBW, DAS, EUR
Veröffentlicht am: 2017-03-01

Beschreibung

Der Bericht erzeugt für alle ausgewählten Schülerinnen und Schüler einen Untersuchungsberechtigungsschein für die Erstuntersuchung oder Nachuntersuchung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz.

Jugendliche, die in das Berufsleben eintreten, dürfen nur beschäftigt werden, wenn sie innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt untersucht worden sind (Erstuntersuchung) und dem Arbeitgeber eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt (§ 32 Abs. 1 JArbSchG). Die Kosten der Untersuchung trägt das Land (§ 44 JArbSchG).
Öffentliche und private Schulen mit Vollzeitunterricht, die die Jugendlichen vor Aufnahme einer Beschäftigung zuletzt besuchen, geben die Untersuchungsberechtigungsscheine und die Erhebungsbögen für die Erstuntersuchung und für die erste Nachuntersuchung aus. Über die Ausgabe der Untersuchungsberechtigungsscheine ist eine Liste (Untersuchungsberechtigungsscheine - Ausgabeliste) zu führen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: Ausgabe der Untersuchungsberechtigungsscheine, der Erhebungsbögen und eines Merkblattes

Dialogfenster

(1) Beim Erzeugen des Berichts öffnet sich ein Dialogfenster, in dem Sie wählen können, ob der Untersuchungsberechtigungsschein für die Erstuntersuchung oder die Nachuntersuchung erstellt werden soll.
(2) Außerdem haben Sie die Möglichkeit einer fortlaufenden Nummerierung mit einem selbst gewählten Startwert. In diesem Fall beginnt die Nummerierung mit „Schulnummer“ / „Startwert“.

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