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Erläuterung der Merkmale der ganztägigen Betreuung

gebundene Form

Beschreibung: Teilnahme am Ganztagsschulbetrieb in gebundener Form (Ganztagsangebote an mind. 3 Tagen/Woche mind. 7 Zeitstunden/Tag unter Verantwortung der Schulleitung und mit konzeptionellem Zusammenhang zum Unterricht, mit Mittagessen)

Staatliche Förderung für die Teilnahme am Ganztagsschulbetrieb in gebundener Form wird nur dann gewährt, wenn die Ganztagsangebote an mind. 4 Tagen im Umfang von mind. 7,5 Zeitstunden/Woche zur Verfügung stehen. Statistisch von Bedeutung sind aber bereits Ganztagsangebote ab 3 Tagen, weshalb dieses Merkmal auch dann anzugeben ist, wenn die Voraussetzungen für die staatliche Förderung nicht erfüllt sind. Die Anzahl der Tage ist im Feld „ggf. Tage pro Woche“ einzutragen.

offene Form - Kurzgruppe

(nur GMS, FZ und FWS)

Beschreibung: staatlich geförderte Teilnahme am Ganztagsschulbetrieb in offener Form gem. KMBek 30. März 2020 an dieser Schule in einer Kurzgruppe

Staatliche Förderung wird bei Kurzgruppen nur dann gewährt, wenn der Schüler / die Schülerin an mind. 2 Tagen an dieser Form des offenen Ganztags teilnimmt (Feld „ggf. Tage pro Woche“).

Hinweis zu den kurzen und langen Kurzgruppen:

Eine Unterscheidung nach Betreuungszeit bei den Kurzgruppen ist aufgrund kurzfristiger Änderungen bei der Ganztagsförderung nicht mehr erforderlich. Zur Vereinfachung können daher ausschließlich Eintragungen bei „lange Kurzgruppen“ (>= 120 Min.) vorgenommen werden. Eine Änderung von bereits erfassten Betreuungsmerkmalen im letzten Schuljahr ist nicht zwingend erforderlich.

offene Form - Langgruppe

Beschreibung: staatlich geförderte Teilnahme am Ganztagsschulbetrieb in offener Form gem. KMBek vom 30. März 2020 an dieser Schule in einer Langgruppe bis 16 Uhr

Dieses Merkmal ist sowohl

  • für die Offenen Ganztagsangebote bis 16.00 Uhr an Förderzentren und Grundschulen, als auch
  • für die Gruppen an den Schulen für Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 5 (RS, RSF, GY, OS, IGS)

anzugeben.

offene Form - Lang-/Kurzgruppe

(nur GMS, FZ und FWS)

Beschreibung: an 2 Tagen staatlich geförderte Teilnahme an einer Langgruppe bis 16 Uhr und an mind. 2 weiteren Tagen an einer Kurzgruppe

Die teilnehmenden Schüler werden anteilig als Zählschüler der Langgruppe berücksichtigt und sind außerdem förderfähige Teilnehmer der Kurzgruppe. Im Feld „ggf. Tage pro Woche“ ist die Summe der Betreuungstage in beiden Gruppen zusammen anzugeben (2 Tage Langgruppe + 2 Tage Kurzgruppe = 4 Tage pro Woche). Bei Schülern, die an zwei Tagen an einer Langgruppe und an nur einem weiteren Tag an einer Kurzgruppe teilnehmen, sind das Merkmal offene Form – Langgruppe und 2 Betreuungstage anzugeben.

offene Form an anderer Schule

Beschreibung: staatlich geförderte Teilnahme am Ganztagsschulbetrieb in offener Form gem. KMBek vom 30. März 2020 an einer anderen Schule

Nehmen Schüler der berichtenden Schule an offenen Ganztagsangeboten anderer Schulen teil, so sind diese Schüler mit „offene Form an anderer Schule“ zu kennzeichnen. Die andere Schule zählt diese Schüler bei ihren Einträgen im Bereich Summendaten mit (vgl. 3. Eintragungen im Bereich der Summendaten). Zulässig ist eine Teilnahme am Ganztag einer anderen Schule grundsätzlich nur, wenn die Schule kein eigenes Ganztagsangebot eingerichtet hat.

offene Form an angeschl. Einrichtung

Beschreibung: staatlich geförderte Teilnahme am Ganztagsschulbetrieb in offener Form gem. KMBek vom 30. März 2020 an einer angeschlossenen Einrichtung

Dieses Merkmal ist anzugeben, wenn ein Schüler am Ganztagsangebot einer angeschlossenen Einrichtung teilnimmt (z.B. eines Internats, keiner anderen Schule) und nicht die Schule, sondern diese Einrichtung Antragsteller der staatlichen Förderung ist. Dies ist grundsätzlich nur zulässig, wenn die berichtende Schule kein eigenes Ganztagsangebot eingerichtet hat.

offene Form ohne staatl. Förderung

Beschreibung: Teilnahme an Ganztagsangeboten in offener Form gemäß Definitionenkatalog der KMK an dieser Schule; für diesen Schüler erhält die Schule aber keine staatliche Förderung

Ganztagsschulen sind nach Definition der Kultusministerkonferenz Schulen, bei denen im Primar- und Sekundarbereich I

  • an mindestens drei Tagen in der Woche ein ganztägiges Angebot für die Schülerinnen und Schüler bereitgestellt wird, das täglich mindestens sieben Zeitstunden umfasst;
  • an allen Tagen des Ganztagsschulbetriebs den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ein Mittagessen bereitgestellt wird;
  • die Ganztagsangebote unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert und in enger Kooperation mit der Schulleitung durchgeführt werden sowie in einem konzeptionellen Zusammenhang mit dem Unterricht stehen.


In der offenen Form können einzelne Schülerinnen und Schüler auf Wunsch an den ganztägigen Angeboten teilnehmen.