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Ruf- bzw. Vornamen laut Geburtsurkunde. Bei Ordensangehörigen ist nachfolgend der Ordensname in der üblichen abgekürzten Form anzugeben (z. B. Luisa Sr. Maria, Hildegard M. Cäcilie, Josef P. Bernhard).
Bei der Neuerfassung einer Lehrkraft (z. B. Neuzugang, Referendar) oder bei Namensänderungen (z. B. durch Heirat) ist der Geburtsname anzugeben.
Der Familienname, abzüglich der folgenden Bestandteile. Faustregel dabei: Bei einer Sortierung nach dem Familiennamen soll eine vernünftige Sortierung entstehen.
In diesem Merkmal werden alle vorangestellten Namensbestandteile wie Adelszusätze (z. B. von, Frhr. v.) erfasst. Hier eingegebene Namensbestandteile dürfen beim Familienname nicht mehr aufgeführt werden.
Hier sollen vorangestellte akademische Grade/Titel erfasst werden. Beispiele: Pfarrer, Dr., MdL. Hier eingegebene Namensbestandteile dürfen beim Familienname nicht mehr aufgeführt werden.
Also einsortiert bei Buchstabe D.
Also einsortiert bei Buchstabe B.