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Plausibilisierung / Datenprüfung

Die Plausibilisierung ermöglicht es, die Datenqualität in ASV zu überprüfen und gegebenenfalls Korrekturen vorzunehmen.

Sie wird über den Menüpunkt Datei / Verwaltung / Datenprüfung aufgerufen.

Die Datenprüfung ist vor einer Übermittlungen ins Zentralsystem

  • der Unterrichtssituation (US) bzw.
  • der Unterrichtsplanung (UP)

durchzuführen. Nur ASV-Daten ohne Muss-Fehler können übermittelt werden.

Die Prüfung findet in verschiedenen Datenbereichen statt:

Die Prüfung ist außerdem auf mehrere Abläufe verteilt (Beispiel Datenbereich Schulen):

Bitte führen Sie vor der Übermittlung der US nur die Abläufe zur 'Wertelisten Gültigkeitsprüfung' sowie die Abläufe mit 'Oktoberstatistik US:…' aus.

Bitte führen Sie vor der Übermittlung der UP nur die Abläufe zur 'Wertelisten Gültigkeitsprüfung' sowie die Abläufe mit 'UP:…' aus.

Für jede Fehlermeldung gibt es einen Fehlertext, einen Korrekturhinweis und eine Fehler-ID. Falls diese Spalten bei Ihnen im Fehlerprotokoll nicht angezeigt werden, sollten Sie diese einblenden:



Für viele Fehlermeldungen gibt es zusätzlich eigene Hilfeseiten. Diese erreichen Sie mit einem Klick auf das Fragezeichen bei der jeweiligen Fehlermeldung im Fehlerprotokoll.

Beantragung von Ausnahmen für einzelne Plausibilisierungen (PL)

Muss-Fehler verhindern die US- oder UP-Abgabe. Falls Sie einen solchen Muss-Fehler vorfinden, der sich unter Beachtung aller Korrekturhinweise in ASV nicht korrigieren lässt, kann es sein, dass Sie eine PL-Ausnahme beantragen müssen.

Beispiel: Auf Grund einer von der Ausbildungsrichtung abweichenden Fremdsprachenfolge beim Schüler (Genehmigung durch die MB-Dienststelle) erscheint ein Muss-Fehler. Für diesen Schüler muss also vor der US- oder UP-Abgabe eine PL-Ausnahme beim Bayerischen Landesamt für Statistik (LfStat) beantragt werden.

Hinweis: Kann-Fehler (die Fehler-ID beginnt mit 'P_' und in der Spalte Fehlerart steht ein 'K') verhindern die US-Abgabe oder UP-Abgabe nicht. Darum ist es nicht nötig für Kann-Fehler eine PL-Ausnahme zu beantragen.

Vorbereitungen

Notieren Sie die entsprechende Fehler-ID vollständig für die Weitergabe an das LfStat.

Sollten PL-Ausnahmen im Bereich Ganztag beantragt werden müssen, nehmen Sie bitte zunächst Kontakt mit dem für Ihre Schule zuständigen Ganztagskoordinator an der Regierung bzw. MB-Dienststelle auf. Eine Ausnahme kann nur genehmigt werden, wenn dem Beantragungsticket die Bestätigung durch die Schulaufsicht beigefügt ist.

Beantragung beim LfStat

Bitte wenden Sie sich für die Anpassung der entsprechenden Plausi an das LfStat mit folgenden Unterlagen

  • Name, Vorname, Klasse des Schülers
  • Schulart und Schulnummer
  • Fehler-ID(s) (Nur die vollständige Fehler-ID ist eindeutig!)
  • kurze Erläuterung, warum PL-Ausnahme nötig ist
  • offizielle Genehmigung
    • GY/RS: MB-Dienststelle
    • GMS: Hinweis, dass PL-Ausnahme mit dem koordinierenden Multiplikator bzw. mit dem Kernteam abgesprochen ist
    • Ganztag: Bestätigung des Ganztagskoordinators
  • Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten

an

Landesamt für Statistik
Amtliche.Schuldaten@statistik.bayern.de

Bitte nennen Sie im Betreff der E-Mail immer die Schulart, die Schulnummer und die Fehler-ID!
Die offizielle Genehmigung können Sie uns am besten gleich im Anhang der E-Mail zukommen lassen.

Bevor PL-Ausnahmegenehmigungen für Gastschüler beantragt werden, berücksichtigen Sie bitte folgende (schulartspezifische) Hinweise:

Sonderfall GS mit Flex-Klasse:
Wenn eine PL-Ausnahme für F_sd_sd_jahrgangsstufestvj_0024 benötigt wird, nennen Sie bitte zusätzlich die aktuelle Jahrgangsstufe und die Vorjahresjahrgangsstufe (Jgst. am 1.10.2016) der betroffenen Schüler.

Schritte nach der Bearbeitung durch das LfStat

Bitte führen Sie nach der Rückmeldung durch das LfStat den Prozess Anwendungsdaten aktualisieren durch. Anschließend sollte der M-Fehler als K(ann)-Fehler angezeigt werden, d.h. er ist zwar weiterhin sichtbar, allerdings stellt er keine Hürde mehr bei der UP- oder US-Abgabe dar.