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Zuschussgruppe nach BaySchFG

Fachlicher Hintergrund

Diese Dokumentationseite gilt für folgende Schulen:

BerS StMUK StMUK Förderschulen StMELF
WS BS BFS BFG BO FAK FS WSF BSF BFF BFGF BOF FALF FSLF
staatl.
kom. x x x x x x x x x x x x x x
priv. x x x x x x x x x x x x x x

Zur Berechnung des Lehrpersonalzuschusses nach Art. 18 BaySchFG und des Betriebszuschusses nach Art. 41 bzw. 45 BaySchFG für nicht staatliche Schulen ist die Zuschussgruppe der Lehrkraft erforderlich. Abhängig von der Qualifikationsebene, dem Unterrichtseinsatz (wissenschaftlich oder nicht wissenschaftlich/fachpraktisch) und der Ausübung der Schulleitungsfunktion wird jede Lehrkraft einer Zuschussgruppe zugeordnet.

Generell gilt:
H: Personen in QE4
F: Personen in QE3
N1: Mehrarbeit von LK der Zuschussgruppe H und nebenamtlichen Tätigkeiten von Personen in QE4
N2: Mehrarbeit von LK der Zuschussgruppe F und nebenamtlichen Tätigkeiten von Personen in QE3

Ausnahmen:
QE4 und nur nicht wissenschaftlichen/fachpraktischen Unterricht ⇒ F
QE4 und mindestens eine wissenschaftliche Stunde ⇒ H
QE3 und Schulleiter ⇒ H, falls Schulträger dementsprechend zahlt

Fachliches Vorgehen

Damit nicht beim erstmaligen Befüllen für jede Lehrkraft die Zuschussgruppe manuell eingepflegt werden muss, kann die Zuschussgruppe jeder Lehrkraft anhand der BayUPZV-Kategorie automatisch mittels der Konsistenzprüfung vorbelegt werden.

Öffnen Sie (anschließend) das Modul Lehrkräfte über Datei ⇒ Personal ⇒ Lehrkräfte und aktivieren Sie den Reiter Schulnummer Schulart. (1)
Überprüfen bzw. erfassen Sie für jede Lehrkraft die entsprechende Zuschussgruppe. (2)

Plausibilisierung
Die Zuschussgruppe jeder Lehrkraft wird anhand deren BayUPZV-Kategorie plausibilisiert. Sollte trotz auftretendem Muss-Fehler die Zuschussgruppe korrekt sein, ist eine entsprechende Plausiausnahme beim LfStat zu beantragen.