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Religionslehre und Ethik

Folgene Übersicht soll die häufigsten Fälle zum Thema Entfall, Befreiung oder Teilnahme an Religion und Ethik an den Beruflichen Schulen abdecken. Die Auflistung ist nicht abschließend und entbindet die Schulleitungen nicht vor der abschließenden Prüfung im Zeugnis.

Die ASV wertet dabei diese Felder aus:

  • Schüler > Grunddaten > Religionszugehörigkeit
  • Schüler > Unterricht > Teilnahme am RU
  • Matrix > Unterrichtselement Religion oder Ethik der Klasse
Fall Beschreibung Bemerkungshelper Erfassung Noten Amtl. Textbaustein Bemerkung
REL0 Schüler nimmt am Religionsunterricht der eigenen Konfession bzw. des eigenen Bekenntnisses teil. nein Note im RU - -
REL1 Befreiung vom Religions- oder Ethikunterricht nach Schulordnung ja Bindestrich im RU* WS / BS / BFS
A310/340/360 (REL)
A311/341/361 (ETH)
Text abhängig von der Schulart
Eine Befreiung vom Religionsuntericht nach § [je Schulordnung] lag vor.
Eine Befreiung vom Ethikuntericht nach § [je Schulordnung] lag vor.
REL2 Entfall von Religions- oder Ethikunterricht aus schulorganisatorischen Gründen ja (wenn U-Element Kürzungsgrund Lm, Vg oder gS hat) Bindestrich im RU* A405 (REL)
A402 (ETH)
Der Religionsunterricht konnte aus schulorganisatorischen Gründen nicht erteilt werden.
Der Ethikunterricht konnte aus schulorganisatorischen Gründen nicht erteilt werden.
REL3 Schulorganisatorisch auf andere Konfession als die Eigene (Kath. statt Ev. oder umgekehrt) ja Note im RU der anderen Konfession A507 Aus schulorganisatorischen Gründen war eine Teilnahme am Religionsunterricht der eigenen Konfession nicht möglich.
REL4 Antrag REL statt ETH ja Note in RU A516 Auf eigenen Antrag wurde statt Ethik der Unterricht im Fach Religionslehre besucht.
REL5 Antrag ETH statt REL
Abmeldung von REL, wenn Ethik erteilt werden konnte.
ja Note im ETH A517 Auf eigenen Antrag wurde statt Religionslehre der Unterricht im Fach Ethik besucht.
REL6 Abmeldung von RU aber Entfall Ethikunterricht aus schulorganisatorischen Gründen ja Bindestrich in ETH* A518 Eine Abmeldung von Religionsunterricht nach Art. 46 Abs. 4 BayEUG lag vor, der Ethikunterricht konnte jedoch aus schulorganisatorischen Gründen nicht erteilt werden.

* ohne Bindestrich wird die falsche Note in den Schnitt mit einberechnet, weshalb die Eintragung auch nicht automatisch erfolgt.

Auf einen Textbaustein für den Fall, dass auf eigenen Antrag eine andere Konfession als die eigene besucht wurde, wird absichtlich verzichtet. Für diesen Fall steht es den Schulen frei, einen schuleigenen Textbaustein anzulegen.

Die Vorbelegung „REL1“ im BemerkungsHelper wird immer aus Schüler > Unterricht > Teilnahme am RU befüllt, egal ob man im Helper die Haken setzt oder entfernt. Wenn dort RUBBS eingetragen

  • und Schüler ist RK oder EV → Haken „Religion“ vorbelegt
  • und Schüler ist weder RK noch EV → Haken „Ethik“ vorbelegt

- Temporär = einmalig kann (z. B. unmittelbar vor dem Druck des Zeungisses) die Veränderung der Haken im BemerkungsHelper genutzt werden.
- Dauerhaft = auch beim erneuten Aufruf des Zeugnisses und des BemerkungsHelpers muss die Änderung über die Schüler > Unterricht > Teilnahme am RU erfolgen