Benutzer-Werkzeuge

No renderer 'odt' found for mode 'odt'

Sidebar

ASV-Webseite

Dokumentation

Hilfe



Druck/Export

Drucken/PDF erzeugen

Amtliche Textvorschläge

Amtliche Textvorschläge werden von der ASV-Abteilung über die Anwendungsdaten allen Schulen bereitgestellt, abhängig von der Schulart. Die Amtlichen Textvorschläge müssen nicht verwendet werden, können aber ein Anhaltspunkt für bayernweit ähnliche Zeugnisformulierungen sein. Die Ziele der Amtlichen Textvorschläge sind:

  • Arbeitserleichterung für die Schulen
    weil identische Texte nicht von jeder Schule einzeln erfasst werden müssen
  • Vereinheitlichung
    Texte erscheinen für Außenstehende (z. B. Betriebe) nicht von Schule zu Schule unterschiedlich
  • Fehlervermeidung
    Durch die stetige Aktualisierung der Texte durch die ASV-Abteilung ist eine größtmögliche Aktualität gewährleistet

1. Download der Codes für die Amtlichen Textvorschläge

Die Amtlichen Textvorschläge werden mindestens dreimal im Jahr aktualisiert. Bitte prüfen Sie also stets die aktuelle Version, weil sich die Nummern auch ändern können. In der ASV werden die Texte über die Anwendungsdaten bereitgestellt, welche Sie abholen müssen (Datei > Verwaltung > Anwendungsdaten aktualisieren).


2. Verwendung der Amtlichen Textvorschläge

Textbausteine können auch ohne Öffnen der Bibliothek direkt eingetippt werden. Die Eingabe hierzu ist:„ / “ + Bezeichnung + Leerzeichen (auch nach der letzten Eingabe) Wenn man das Textfeld verlässt (z.B. durch einen Klick daneben), werden die eingegebenen Bausteine automatisch umgewandelt.



3. Bereiche der Amtlichen Textvorschläge

Kürzel Bereich
a1## Schulabschluss
a2## Verhalten und Mitarbeit
a3## Befreiungen
a4## Entfall
a5## Notengebung und Leistungsnachweise
a6## Gefährdung und Probezeit
a7## Berufsvorbereitung
a8## Störungen

Die Amtlichen Textvorschläge sind KEINE Pflichttexte des Staatsministeriums für Unterrichts und Kultus. Jede Schule kann weiterhin eigene Texte erstellen und benutzen. Die Verwendung der Amtlichen Textvorschläge entbindet die Schulleitung NICHT von der Pflicht und der Verantwortung die Rechtsgültigkeit und Fehlerfreiheit der Zeugnisse sicherzustellen!

Wenn Sie einen Textbaustein in den Amtlichen Textvorschlägen vermissen, können Sie diesen dem ASV-Team vorschlagen. Wenn die Allgemeingültigkeit bejaht wird, nehmen wir diesen beim nächsten Update mit auf. Erstellen Sie ein Ticket über das ASV-Ticketsystem.

4. Schuleigene Textbausteine

Schuleigene Textbausteine können von jeder Schule eigenständig erfasst und gepflegt werden.

Schuleigene Textbausteine müssen mit einem Buchstaben beginnen und drei Ziffern haben, z.B. /s120 sind gültige Werte. Wir empfehlen die Verwendung des Buchstabens s = schuleigen. Ebenfalls dürfen bei den schuleigenen Textbausteine keine Suffixe (a/b/c z.B. /s100a, /s100b) verwendet werden.