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Private Schulen: Staatlich geförderte Wochenstunden

Für Personal an privaten Schulen, welches auch privat angestellt ist, müssen die entsprechenden staatlich geförderten Stunden in ASV richtig eingetragen werden, entsprechend dem Kostenersatz. Dabei wird zwischen unterrichtendem und nichtunterrichtendem Personal unterschieden:

  • Lehrkräfte:

{{ :fz:lehrkraefte:1.jpg?600 |{{ :fz:asv_lehrkraefte_staatl-gef.png?600 |

  * Nichtunterrichtendes Personal (//Datei / Personal / Nicht Unterrichtendes Personal//):
{{ :fz:asv_nup_staatl-gef.png?600 |PEK = Personalkostenersatz nach Art. 33 BaySchFG PKE = Personalkostenersatz nach Art. 33 BaySchFG