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GS - Regelklasse

Rechtsgrundlage nach Art. 7 BayEUG

Art. 7 BayEUG

1) Die Grundschule schafft durch die Vermittlung einer grundlegenden Bildung die Voraussetzungen für jede weitere schulische Bildung. Sie gibt in Jahren der kindlichen Entwicklung Hilfen für die persönliche Entfaltung. Um den Kindern den Übergang zu erleichtern, arbeitet die Grundschule mit den Kindertageseinrichtungen zusammen.
2) Die Grundschule umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4. Sie vereinigt alle Schulpflichtigen dieser Jahrgangsstufen, soweit sie nicht eine Förderschule besuchen.
3) In den Regelklassen der Grundschulen werden die Schülerinnen und Schüler nach den gemeinsamen Grundsätzen der christlichen Bekenntnisse unterrichtet und erzogen. In Klassen mit Schülerinnen und Schülern gleichen Bekenntnisses wird darüber hinaus den besonderen Grundsätzen dieses Bekenntnisses Rechnung getragen.

Die Regelklasse ist die normale Klasse in der Grundschule, die auch Kinder mit Migrationshintergrund zusammen mit deutschen Kindern in der Regel besuchen.

Unterrichtsorganisation

Die hier abgebildete Stundentafel ist gültig für das Schuljahr 2023/24 und wird im Schuljahr 2024/25 ersetzt werden. Für die Planung des Schuljahres 2024/25 beachten Sie bitte folgende Eintragungshinweise.

1) Zahl der Unterrichtsstunden: Die Zahl der Pflichtstunden ist zugleich die Höchstzahl der Unterrichtsstunden, soweit nicht die Schüler Förderkurse oder sonstige schulische Angebote besuchen.


(Quelle: http://www.isb.bayern.de/grundschule/faecher/stundentafel-faecher-in-der-grundschule)

2) Unterricht zur individuellen und gemeinsamen Förderung: Der Unterricht zur individuellen und gemeinsamen Förderung dient in allen Jahrgangsstufen der Behebung von individuellen Lernrückständen einzelner Schüler oder Gruppen sowie der allseitigen zusätzlichen Förderung. Er ist für alle Schüler Pflichtunterricht.
KMS vom 19.04.2010 Nr. IV.3-5.S7401-4.34605: In Jahrgangsstufen 4 kann die Förderstunde bei mehr als 25 Schülern geteilt werden.

3) Unterrichtserteilung: An Grundschulen hält die Klassenleitung grundsätzlich den gesamten Unterricht. In den Jahrgangsstufen 1 und 2 müssen mindestens der grundlegende Unterricht und der Unterricht zur individuellen und gemeinsamen Förderung von der Klassenleitung erteilt werden. Die Klassenleitung soll grundsätzlich täglich einen zusammenhängenden Block von 3 Unterrichtsstunden in ihrer Klasse erteilen.

4) Fremdsprache: Die Teilnahme im Fach Fremdsprache wird im Zeugnis mit einer Bemerkung festgehalten.

Notengebung

Es werden keine Noten erteilt, wenn

  • der Schüler keine Leistungsnachweise erbracht hat,
  • der Schüler während des ganzen Unterrichtszeitraumes vom Sport befreit war,
  • ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde, die Eltern den Antrag auf Notenaussetzung gestellt haben und die Lehrerkonferenz diesem zugestimmt hat,
  • es sich um Zeugnisse der Jahrgangsstufe 1 und das Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 2 handelt.

Zeugnisse

In den Regelklassen der Grundschule erhalten die Kinder in der Jahrgangsstufe 1-3 am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Unterrichtswoche im Februar ein Zwischenzeugnis. Die Schüler der Jahrgangsstufe 4 bekommen einen Leistungsbericht (eine Zwischeninformation zum Leistungsstand) am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Unterrichtswoche im Januar ausgestellt; das Zwischenzeugnis entfällt hier.
Jahreszeugnisse sind stets am letzten Unterrichtstag des Schuljahres auszuhändigen. Bei Schülern, die an diesem Tage krank oder aus bestimmten Gründen vom Unterricht oder sonstigen schulischen Veranstaltungen befreit sind, ergeben sich keine Änderungen hinsichtlich des Zeitpunktes der Zeugnisausstellung, d.h. das Jahreszeugnis darf weder vordatiert noch vorher ausgegeben werden. Es kann zu einem späteren Zeitpunkt in der Schule abgeholt oder auch am Ausgabetag an einen Bevollmächtigten ausgehändigt werden.

Quelle: Lott/Pirner/Unger: Schulleiter-ABC – eine Sachkartei für den verwaltungstechnischen Bereich der Schulleitung in Bayern (Grundschule – Mittelschule – Förderschulen). Mediengruppe Oberfranken – Fachverlage GmbH & Co. KG, Postfach 11 49, 95301 Kulmbach

Abbildung in ASV

Die Regelklasse wird im Modul Klassen / Klassengruppen auf dem Reiter Stammdaten im Auswahlfeld für Klassenarten als Regelklasse geführt.

Die Klasse wird in der Unterrichtsmatrix geführt, das Auswahlfeld Klasse in Unterrichtsverteilungsmatrix führen ist ausgewählt.

Die einzelnen Klassengruppen der Klasse haben ebenfalls die Eintragungen für die Regelklasse in den Feldern für die Ausbildungsrichtung und die Basisstundentafel.