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MS - Schüler im Schulverbund

Bei Schulen, die mit anderen Schulen zu einem Schulverbund zusammengeschlossen sind, können Schüler aus den Schulen, in denen keine ausreichend großen Gruppen in einem Fach gebildet werden können, den Unterricht an einer der zum Verbund gehörenden Schule besuchen.

Dazu die MSO §9:
Klassen- und Gruppenbildung, Wahlpflichtfächer, Arbeitsgemeinschaften, Besuch eines offenen Ganztagsangebots, besondere Fördermaßnahmen

(3) 1Unterricht in Wahlpflichtfächern und Wahlfächern kann klassenübergreifend, in besonderen Fällen auch jahrgangsstufenübergreifend eingerichtet werden; soweit erforderlich kann er auch für Schülerinnen und Schüler mehrerer Schulen gemeinsam durchgeführt werden. 2Arbeitsgemeinschaften und Fördermaßnahmen können klassen- und jahrgangsstufenübergreifend und auch nur für Teile des Schuljahres eingerichtet werden. 3Über die Einrichtung von Wahlpflichtfächern, Wahlfächern, Arbeitsgemeinschaften und Fördermaßnahmen entscheidet die Lehrerkonferenz. 4In Schulverbünden nach Art. 32a Abs. 3 und 4 BayEUG erfolgt die Einrichtung von Wahlpflichtfächern der Berufsorientierung in Abstimmung mit den anderen Schulen im Verbund.

Wie die Verbundschüler in ASV gepflegt werden, erfahren Sie hier.