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Altersteilzeit

Altersteilzeit Blockmodell

Altersteilzeit nach Art. 91 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BayBG

Hinweise:

  • Beamte in der Altersteilzeit erhalten keine Altersermäßigungen. Es darf demnach kein Eintrag bei Ermäßigungen sein!
  • Es muss kein Teilzeitantrag gestellt werden. Mit der Genehmigung der Altersteilzeit ist gleichzeitig die Teilzeit für die gesamte Laufzeit genehmigt.

Eintragungen in der Arbeitsphase

Nehmen Sie bitte folgende Eintragungen vor:

  • Beschäftigungsart vz, tz, wh
  • Teilzeitgrund (außer bei vz) at - Altersteilzeit
  • Tragen Sie bitte die UPZ händisch ein und entfernen Sie den Haken autom. Berechnung der UPZ bei rein wissenschaftlichen Lehrkräften.
  • Wählen Sie beim Teilzeitmodell (auch bei Vollzeitbeschäftigung) den Wert ab.
  • Öffnen Sie die Tabelle BeschVerh. Übersicht.
  • Tragen Sie Beginn und Ende der Arbeitsphase sowie Ende der Freistellungsphase ein.
  • Im Bereich längerfristiger Ausfall muss in der Zeit der Freistellung die Freistellungsphase eingetragen werden mit Wochenstunden = UPZ, um die Lehrkraft auf Null zu setzen.

Freistellungsphase

Bei Personen in der Freistellungsphase müssen die folgenden Eintragungen auf dem Reiter Einsatz JJ/JJ überprüft bzw. geändert werden:

  • Beschäftigungsart
  • Teilzeitgrund
  • Löschen Sie ggf. den Eintrag bei Beurlaubung/Abwesenheit.
  • UPZ (wie vor dem Eintritt in die Freistellungsphase)
  • Tragen Sie in der Tabelle Längerfristiger Ausfall ein:
    • Ausfallsart FR (Freistellungsphase)
    • WStd = UPZ
    • Dauer der Freistellungsphase von … bis
  • Abgang: Beim Eintritt in die Freistellungsphase wird ein Abgang gesetzt.
  • Im Reiter Einsatzschulen Übersicht sollte dann die Stundendifferenz 0 betragen.

Folgende Screenshots zeigen beispielhaft die Situation bei einer Lehrkraft, die vor Eintritt in die Freistellungsphase Vollzeit unterrichtet hat:

  • Tragen Sie nur im Jahr des Beginns der Freistellungsphase den Abgang rf mit Datum ein.