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Rücksteller und Kinder im Einschulungskorridor

1. Definition "Einschulungskorridor"

Laut Art. 37(1) BayEUG sowie §2 GrSO werden alle Kinder schulpflichtig, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden und deren Erziehungsberechtigte den Beginn der Schulpflicht nicht auf das kommende Schuljahr verschieben.
Informationen zum Einschulungskorridor, zur Art der Eintragung in die ASV sowie Beispiele für die aktuelle Eintragungspraxis finden Sie unter Einschulungskorridor.

2. Definition "Rücksteller"

Zurückgestellt werden nur die Kinder, die vor dem 01. Juli geboren sind. Bei der Art der Einschulung muss nur bei diesen Kindern (geboren vor dem 01. Juli) im nächsten Schuljahr der Wert R für Rücksteller eingetragen werden.

Diese Daten pflegen Sie im Schülermodul auf dem Reiter Ein/Austritt des jeweiligen Schülers.

3. Rücksteller im aktuellen Schuljahr vorhanden

Befinden sich zurückgestellte Schüler in einer ORG-Klasse, z.B. „ORGRück“, dann geben Sie als Zielklasse eine erste Klasse im Planungsschuljahr ein, bevor das neue Schuljahr angelegt wird. Die zurückgestellten Schüler sind dann im Planungschuljahr mit dem korrekten Einschulungs- und Eintrittsdatum zu versehen. Bei der Art der Einschulung muss der Wert R eingetragen werden. Diese Daten pflegen Sie im Modul Schüler auf dem Reiter Ein/Austritt des jeweiligen Schülers.

4. Korridorkinder im Planungsschuljahr

Die von den Meldeämtern importierten Schüler, die im Planungsschuljahr nicht eingeschult werden (Einschulungskorridor), müssen aus Datenschutzgründen aus der ASV wieder gelöscht werden. Diese Schüler dürfen nicht in ORG Klassen „zwischengelagert“ werden (Stichwort: „Verbot der Vorratsdatenspeicherung!“). Kontaktieren Sie die Eltern der nicht eingeschulten Schüler zum nächsten Einschulungstermin.

Es können sich, auf Grund von abweichender Vorgehensweise in vergangenen Schuljahren Sonderfälle ergeben, die bereinigt werden müssen. Gehen Sie nach den angegebenen Fällen entsprechend vor.