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Abgang / Zugang zum aktuellen Schuljahr pflegen

Im Gegensatz zum Altsystem können Zu- und Abgänge im Neuverfahren in einigen Fällen von ASD berechnet werden. Eine Eintragung für Abgang und Zugang ist in diesen Fällen aus ASD-Sicht nicht erforderlich. Dennoch kann die Datenprüfung in ASV nicht alle solchen Fälle erkennen. Sollte die Datenprüfung in ASV einen Zu-/Abgangsgrund einfordern, so tragen Sie bitte die zutreffende Ausprägung ein.

Beispiel
Wechselt eine Lehrkraft innerhalb der Schulart die Schule (ASD kann den Zugang an der neuen Schule ermitteln, so dass ein Eintrag eigentlich entbehrlich wäre), wird jedoch nach dem Wechsel in einem anderen Datenbestand (DSS) geführt, so verfügt die Datenprüfung in ASV über keinerlei Informationen zum Beschäftigungsverhältnis des vergangenen Schuljahrs und verlangt deshalb dennoch die Eintragung eines Zugangsgrundes.