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Grundsätzliches

Sollten Sie (z.B. weil Sie keine UP liefern müssen) noch kein neues Schuljahr angelegt haben, so muss dies unbedingt vor dem 1.8. nachgeholt werden!

Die Arbeiten werden nahezu ausschließlich im neuen Schuljahr durchgeführt. Je nachdem, ob Sie vor oder ab dem 1.8. arbeiten, ist dies das Planungsschuljahr oder das aktuelle Schuljahr.

Davon ausgenommen sind die Arbeiten zu den Schülern, die die Schule mit Ablauf des Schuljahres (oder zum Entlasstermin der Abiturienten) verlassen. Sofern Sie diese Arbeiten nach dem 31.7. durchführen, müssen Sie in das vorangegangene Schuljahr wechseln.

Ab dem 1. August (Beginn des neuen Schuljahres) erhält man bei jedem Start von ASV eine Meldung, dass die Planungsphase noch nicht abgeschlossen ist. Solange sich das neue Schuljahr in der Planungsphase befindet, werden die durchgeführten Änderungen nicht in den Laufbahndaten dokumentiert. Erst wenn im Laufe des Septembers die Schülerdaten einen einigermaßen sicheren Stand erreicht haben, empfiehlt es sich, diesen Schritt durchzuführen. Sie müssen jedoch die Planungsphase abschließen, bevor Sie die US übermitteln können.



Arbeiten zum Schuljahresende | ⇒ Abiturienten