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Schulische Integration und Förderung der geflohenen Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine im Schuljahr 2023/2024

Grundsätzlich können geflohene Kinder und Jugendliche aus der Ukraine an bayerischen Realschulen als Regelschüler, als Schüler im Gastschulverhältnis und in Brückenklassen beschult werden. Das Modell der Brückenklassen wird auch im Schuljahr 2023/24 weitergeführt. Im Vergleich zur vergangenen US ist keine Änderung der Eintragungsvorschriften vorgenommen worden. \\Im Folgenden wird ausschließlich die Verbuchung der Brückenklassen in der ASV an Realschulen betrachtet. Im Bereich ALLE finden Sie noch allgemeine Hinweise zur Einrichtung von Brückenklassen.

Verbuchung des Budgetzuschlags für Brückenkassen in der ASV an staatlichen Realschulen

An Realschulen sind jahrgangübergreifende Klassen der Art „Brückenklasse (BKL)“ einzurichten. Hierfür werden zusätzliche Budgetzuschläge gewährt. Dieser Zuschlag „Brückenklasse (RS_BrueKl) muss wie im Vorjahr von der Schulleitung eigenständig eingetragen werden. Je eingerichteter Brückenklasse erhält eine staatliche Realschule einen Zuschlag im Umfang von 23 Wochenstunden.

Bitte beachten Sie, dass die Schülerinnen und Schuler der Brückenklasse/n nicht Bestandteil der „regulären“ Budgetplanung sind. Die schülerzahlabhängigen Budgetzuschläge (z.B. ILR) bzw. Anrechnungsstunden (z.B. Schulleitung, FSF) werden auf Basis der Regelschülerzahl berechnet.

Verbuchung von Brückenklassen

Zur Verbuchung der Brückenklassen wird die neue Klassenart „Brückenklasse (BKL)“ im Reiter Stammdaten der Brückenklassen (siehe Punkt 3) ausgewählt.
Der Klassenname(1) und die Langbezeichnung(2) können individuell vergeben werden. Laut Rahmenkonzept muss ein Klassenbetreuer bestimmt werden. Dieser kann unter Klassenleitung(5) optional in der ASV erfasst werden. Alle Schülerdatensätze werden zur kommenden Unterrichtsplanung in der Klassengruppe(4) übernommen. Diese stehen nach dem Prozess „Anlegen des neuen Schuljahres“ in der Klasse „Wdh/Vers“ zur Verfügung.


Für Schüler der Brückenklassen muss der neu eingerichtete Bildungsgang(2) „RS Brückenklasse (RS_UKR)“ in den Klassengruppen über das Infosymbol ausgewählt werden. Dieser seht erst nach Entfernen des Häkchens bei „nur Bildungsgänge der Schule“ zur Verfügung.

Als Jahrgangsstufe(3) ist die Ausprägung „Vorklasse (VKL)“ anzugeben sowie die zugehörige Stundentafel(4) „Brückenklasse (BK_UKR)“ zu wählen. Durch die neue Basisstundentafel steht es den Schulen frei, eigene individuelle Stundenpläne gemäß Rahmenkonzept für geflüchtete Kinder und Jugendliche anzubieten.


Kontrolle

Nach Anlegen der Brückenklasse können Sie die Vorbelegung der Fächerwahl kontrollieren. (Datei → Schüler → Fächerwahl) Sollten Sie MUSS-Fehler zum Bildungsgang erhalten, erstellen Sie die Brückenklasse in der ASV erneut. Beachten Sie, dass die Schüler in den Fächern Deutsch als Zweitsprache, Mathematik und Englisch unterrichtet werden sollen. Möglicherweise muss Verwendung des Fachs DaZ noch für die Matrix oder den besonderen Unterricht freigeschaltet werden.

Die Unterrichtseinheiten (DaZ, E, M) der drei Pflichtfächer sowie vier Stunden der „Wahlpflichtfächer zur flexiblen Belegung“ aus der Stundentafel für geflohene Kinder und Jugendliche aus der Ukraine (vgl. Rahmenkonzept, Seite 30) sollen an den staatlichen Realschulen in der Matrix geführt werden. Alle anderen Stunden und Fächer können in der Matrix geführt werden. Sollte eine vollständige Abbildung der individuellen Stundenpläne der Schüler nicht möglich sein, so können die Wahlpflichtfächer und Wahlfächer vereinfacht übermittelt werden. Eine Dokumentation der Stundenvergabe und die Möglichkeit des Nachweises bei Rückfragen muss gewährleistet sein.

Lehrkräfte

Alle neuen Angestellte, die im Rahmen des zusätzlichen Budgetzuschlags für Brückenklassen arbeiten, werden als „reguläre“ Angestellte zur Unterrichtssituation gemeldet. Insofern werde auch ehemalige Unterstützungskräfte der Willkommensgruppen wie unter Fall Nr. 8 der Beschäftigungstabelle zur US gemeldet. Unabhängig davon beachten Sie die weiteren Hinweise des Landesamts für Schulen, Verfahrenshinweise zum Personaleinsatz und Vollzugshinweise für den Personaleinsatz in Brückenklassen.

Anrechnung

Erfreulicherweise kann im Schuljahr 2023/24 für jede Schule, die wenigstens eine Brückenklasse mit mindestens 10 Schülerinnen und Schülern einrichtet, genau eine zusätzliche Anrechnungsstunde zur Verfügung gestellt werden. Auch bei Einrichtung zusätzlicher Brückenklassen kann nicht mehr als eine Anrechnungsstunde gewährt werden. Diese eine Anrechnungsstunde soll an eine Lehrkraft bzw. ein Schulleitungsmitglied vergeben werden, die bzw. das besonders mit der Einrichtung der Brückenklasse befasst ist. Die Anrechnungsstunde ist unter der Art „wx“ mit der Differenzierung „Brückenklasse“ zu erfassen.
Damit zählt diese Anrechnungsart nicht zum Bereich „Direktorat, Schulleitung“.

Besonderheiten bei Schüler der Brückenklasse

In den Schülerdaten werden nur die notwendigsten Daten erhoben, um eine Übermittlung der Daten aus technischer Sicht zu ermöglichen. Sollten nach Anlegen der Schüler noch MUSS-Fehler erscheinen, so können diese durch nachfolgende Eintragungen in den Schülerdaten behoben werden.

Grunddaten

Der Zuzug nach Bayern muss mit dem Merkmal „Kriegsflüchtling (KF)“ versehen sein, um den Fehler B_sd_sd_jahrgangsstufe_0080 zu verhindern.

Laufbahn

Das Fach Englisch muss in den Fremdsprachenfolge vorbelegt werden. Das Jahrgangsstufe wäre beispielsweise der Wert VKL möglich.

Unterricht

Bei Schülern, die keinen Religionsunterricht besuchen, ist im Feld Teilnahme am RU die Ausprägung OHNRU einzutragen.

Ein-/Austritt

Angaben zu „Eintritt in Grundschule“(2) und „Schulbesuch am 01.08.2022“(3) müssen vorhanden sein, um MUSS-Fehlern vorzubeugen. Die Felder „Anmeldung am“ und „Eintritt am“(1) sind ebenfalls zu ergänzen und ein Eintritt am Stichtag (01.10.) ist nicht möglich.
Die Felder zum Unterricht im Vorjahr können frei bleiben.