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Wichtige Anpassungen der Plausibilitätsprüfungen zur US 2020

Auf dieser Seite sind die wichtigsten Änderungen der Plausibilitätsprüfungen zusammengestellt, die zwischen der Meldung der Unterrichtssituation 2019 und 2020 in ASV vorgenommen wurden.

Schüler

MUSS-Fehler
  • FZ, FWS, GMS: Die Anzahl der Schüler, bei denen die Werte OF-Kg_mFö oder OF-KL_mFö in der ganztägigen Betreuung erfasst sind, sollte größer als die Anzahl der externen Schüler sein.
  • FZ, FWS, GMS, GY, GYF, IGS, RS, RSF, OS: Die Anzahl der Zählschüler mit der Ausprägung OF-Lg_mFö sollte größer als die Anzahl der externen Zählschüler sein.
  • FZ, RSF: Die Anzahl der Langgruppen muss zur Anzahl der Zählschüler passen.
  • FZ, RSF: Die Anzahl der Kurzgruppen muss zur Anzahl der Zählschüler passen.
  • staatl. GMS: Beim Summendatentyp WStd-n-ref muss der eingetragene Wert 0 sein.
  • private GMS, FWS: Der eingetragene Wert beim Summendatentyp WStd-n-ref muss kleiner als die Gesamtstundenzahl sein.
  • GY: Anpassung - Für Oberstufenschüler kann in der Fremdsprachenfolge der Wert in der Spalte bis Jgst. eingetragen werden, wenn die Sprache erst im folgenden Schuljahr nicht mehr belegt wird.
KANN-Fehler
  • FZ, FWS, GMS, GY, IGS, RS, RSF, OS: Das Merkmal OF-aE_mFö ist nur von den Schulen zu verwenden, die über eine Genehmigung des StMUK verfügen.

Klassen

MUSS-Fehler
  • FZ: Bei Klassen der Art SVE darf keine Organisationsform eingetragen werden.
  • FZ: Die Klassenbesonderheit sfk muss genau dann angegeben werden, wenn die Klasse den differenzierten Förderschwerpunkt SFK hat.
  • FZ: Die Organisationsform GGT(60) darf nicht angegeben werden, wenn die Klasse den differenzierten Förderschwerpunkt SFK hat.
  • FZ: Bei jahrgangskombinierten Klassen muss mindestens eine Klassengruppe einen zur Klassenart der Klasse und zum differenzierten Förderschwerpunkt der Klasse passenden Bildungsgang haben.

Unterricht

MUSS-Fehler
  • RS: Es müssen 4 Wochenstunden mit der Unterrichtsart w im Fach Informationstechnologie verbucht werden.
  • GS: Die Unterrichtsart x - Wahlpflichtunterricht ist nicht mehr zulässig.
  • GS: Die Unterrichtsart w - Wahlunterricht ist nicht mehr zulässig.
  • MS: Die Unterrichtsart w - Wahlunterricht darf nur noch in den Fächern verwendet werden, in denen es laut Stundentafeln der MSO auch Wahlunterricht gibt.
  • staatlich genehmigte GMS: Der Zusatzbedarfgrund GGT_45 ist unzulässig.
  • GMS: Es dürfen nur noch Zusatzbedarfsgründe gemäß der Dokumentation verwendet werden.
  • GMS: Der Zusatzbedarfsgrund U_N_BUD ist nur zulässig, wenn der Unterricht einem Förderlehrer oder Förderlehranwärter zugeordnet ist.
  • GMS: Der Zusatzbedarfsgrund U_N_BUD darf bei einem Unterricht eines Förderlehrers nur eingetragen werden, wenn mindestens eine Stunde, die von einem Förderlehrer gehalten wird, budgetrelevant ist.
  • FZ: Unterricht mit Zusatzbedarfsgrund SFG dürfen nur Schüler mit Förderschwerpunkt ESE zugeordnet werden.
  • FZ: Eine Zuordnung von Schülern aus Klassen der Klassenart oder Jahrgangsstufe SVE zu Unterricht mit Zusatzbedarfsgrund SFG ist nicht zulässig.
  • FZ: Das Fach Therapieunterricht darf nur mit der Unterrichtsart p verbucht werden.
  • GY: Der Budgetzuschlag Individuelle Lernzeit darf nicht größer als der aus der Schülerzahl berechnete Wert sein.
KANN-Fehler
  • GY: Die Stundensumme der Unterrichtselemente im Fach Individuelle Lernzeit mit der Unterrichtsart Förderunterricht sollte mindestens dem Budgetzuschlag Individuelle Lernzeit entsprechen.

Lehrkräfte

MUSS-Fehler
  • Die Lehrerstundenart TLK darf nur bei befristet oder unbefristet Angestellten verwendet werden.
  • Bei Lehrkräften, bei denen Lehrerstunden der Art TLK verbucht sind, muss der Dienstherr der Freistaat Bayern sein.
  • Bei Lehrkräften mit der Lehrerstundenart TLK darf der Teilzeitgrund nicht fb oder an sein.
  • RS, ARS, GY: Die Lehrerstundenart TLK darf nur von staatlichen Schulen verwendet werden.
  • GMS: Die Lehrerstundenart ILF darf nur bei Lehrkräften mit Lehramt Förderlehrer verbucht werden.
  • GMS: Der Wert des Summendatentyps VK-LWStd darf nicht kleiner sein als die Summe aller Lehrerstunden der Art D_VORKURS und nicht größer sein als die Summe der Lehrerstunden der Arten D_VORKURS und indiv. Lernförderung (FöL) ILF.