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Probezeit

Das Noten- und Zeugnisprogramm bietet für die Vorklasse, die 11. Klasse FOS und die 12. Klasse BOS die Möglichkeit, das Bestehen der Probezeit automatisch zu prüfen und eine Probezeitübersicht auszudrucken.

Diese Funktion ist über das Hauptmenü über die Schaltfläche „Probezeit/Gefährdung“ zu erreichen.

Für Schüler in anderen Klassen muss die Probezeit manuell überprüft und die Kennzeichen beim Schülerdatensatz manuell gesetzt werden.

Die Probezeitentscheidung muss pädagogisch getroffen werden. Die Ergebnisse der automatischen Probezeitprüfung sind daher nur ein Vorschlag und ersetzen keinesfalls die Entscheidung der Schulleitung gem. § 8 Abs. 3 FOBOSO, insbesondere die Gesamtwürdigung der Leistungen.

Import der aktuellen Leistungen

Falls die Einzelnotenverwaltung des Noten- und Zeugnisprogramms nicht verwendet wird, muss vor der Probezeitprüfung der aktuelle Leistungsstand der Schüler über die Importfunktion für Halbjahresleistungen eingelesen werden.

Es ist empfehlenswert, den Import des aktuellen Leistungsstands sowie die Probezeitprüfung mit einer Kopie der Datenbank durchzuführen (vgl. Backup).

Vorteil: Beim späteren Import der fertigen Halbjahresergebnisse muss nicht jede einzelne veränderte Note bestätigt werden.

Nachteil: Bei Schülern, die die Probezeit nicht bestanden haben, müssen anschließend in der Original-Datendatei die Felder „Probezeit bestanden“, „ausgeschieden“ und „ausgeschieden am“ manuell nachgepflegt werden.

Probezeitverlängerung

In den Schülerdaten kann für einzelne Schüler eine Probezeitverlängerung eingetragen werden. Für diese Schüler findet keine Probezeitüberprüfung statt.

Kriterien bei der Probezeitprüfung

Vorklasse FOS und BOS

Prüfung nach § 22 FOBOSO und Prüfung der Eignung in Anlehnung an § 7 FOBOSO mit den entsprechenden Ausgleichsregelungen. Wenn die beiden Prüfungen zu einem unterschiedlichen Ergebnis führen, erfolgt eine Kennzeichnung im Hinweis bei der Probezeitprüfung.

FOS 11 und BOS 12

Prüfung nach § 22 FOBOSO mit den entsprechenden Ausgleichsregelungen

Besonderheiten bei der BOS 12

  • Das Fachreferat bleibt bei der automatischen Prüfung unberücksichtigt. Wenn es bereits bis zur Probezeit gehalten wurde, soll es in die Gesamtwürdigung einfließen.
  • Nichteinbringungsfähige Wahlpflichtfächer bleiben bei der programmtechnischen Prüfung ebenfalls unberücksichtigt. Da sie nicht zum Nichtbestehen der Prüfung führen (§ 35 Abs. 9 FOBOSO), sollen sie auch nicht zum Nichtbestehen der Probezeit führen (Kennzeichnung erfolgt im Hinweis bei der Probezeitprüfung). Diese Fälle sind immer manuell zu prüfen. Ob eine Einbeziehung in die Summenbildung (Ausgleichsregelung § 22 FOBOSO) sich zu Gunsten des Schülers auswirkt, ist im Rahmen der Gesamtwürdigung der Leistungen zu prüfen.

Automatische Eintragungen im Schülerdatensatz

Wird das Prüfprogramm gestartet, werden für alle Schüler, die die Probezeit nicht bestanden haben, im Schülerdatensatz folgende Felder verändert:

  • „Probezeit bestanden“ wird auf nein gesetzt.
  • „ausgetreten“ wird auf ja gesetzt.
  • „ausgetreten am“ erhält das Probezeitendedatum.

Falls für einzelne Schüler abweichende Regelungen getroffen werden, müssen die Daten über die Schülerdatenpflege anschließend manuell geändert werden.

Im Anschluss an die Prüfung können

erzeugt und ausgedruckt werden.