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Konfessioneller Religionsunterricht in erweiterter Kooperation

Im Schuljahr 2019/20 konnte der Projektversuch „Konfessioneller Religionsunterricht in erweiterter Kooperation“ zunächst als zweijähriger Modellversuch eingerichtet werden. Laut KMS vom 29.5.2019 Nr. III.3-BS7402.1/5/5 stellt das vorliegende Konzept dabei eine „besondere Form der inhaltlichen Ausgestaltung dar, die dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen obliegt. Der Unterricht erfolgt weiterhin nach dem gültigen Lehrplan des Religionsunterrichts der Mehrheitskonfession und „thematisiert konfessionssensibel spezifische Inhalte der Minderheitskonfession in vertretbarem Rahmen“ (s. Konzept). Ferner gehören die Lehrkraft (mit ihrer Bevollmächtigung zur Erteilung des jeweiligen konfessionellen Religionsunterrichts) und die Mehrheit der Schüler der Mehrheitskonfession an. Der Konfessionelle Religionsunterricht in erweiterter Kooperation bleibt damit konfessioneller Religionsunterricht gem. Art. 7 Abs. 3 GG.“

Hinweise zur aktuellen Eintragungspraxis in der ASV:

  • Zum „Konfessionellen Religionsunterricht in erweiterter Kooperation“ wird es kein eigenes Fach geben.
  • Geben Sie im Modul Schüler auf dem Reiter Unterricht im Feld „Teilnahme am RU“ jeweils das Fach an, das der Mehrheitskonfession (und auch der Konfession der unterrichtenden Lehrkraft) entspricht.

Bei einem evangelischen Schüler, der von der katholischen Lehrkraft im Fach „katholische Religion“ im Rahmen dieses Modellversuchs unterrichtet wird, würde dann das Fach „Katholischer Religionsunterricht“ im Zeugnis stehen. Gegebenenfalls könnte hier im Bemerkungstext des Zeugnisses ein Hinweis darauf erfolgen, dass es sich hierbei um den „Konfessionellen Religionsunterricht in erweiterter Kooperation“ handelt.