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Neuregelung Lese-Rechtschreib-Störung (LRSt)

Seit 1. August 2016 ist die Schulordnung für schulartübergreifende Regelungen an Schulen in Bayern (Bayerische Schulordnung (BaySchO)) in Kraft gesetzt. Alle bisher als Legasthenie und Lese-Rechtschreibschwäche benannten Erscheinungen werden jetzt Lese-Rechtschreib-Störung genannt.

In der BaySchO sind alle bisher veröffentlichten Regelungen zum Thema Legasthenie und Lese-Rechtschreibschwäche - jetzt Lese-Rechtschreib-Störung - unter der Überschrift „Individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz“ (BaySchO § 31 - 36) neu formuliert.

Eine diagnostizierte Lese-Rechtschreib-Störung wird auf dem Reiter Laufbahn unter Störungen/Schwächen/Förderungen eingetragen: