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Intensivierung/Profilstunden

Verpflichtende (G9) und feste (G8) Intensivierungsstunden

Verpflichtende Intensivierungsstunden sollten als Pflichtunterricht in der Matrix geführt und unter einem regulären Kernfach nach § 16 Abs. 2 GSO verbucht werden. Als Unterrichtsart ist dementsprechend auch Pflichtunterricht (2) einzutragen. Sollten die verpflichtenden Intensivierungen dennoch im Besonderen Unterricht geführt werden, muss beim Schüler zusätzlich die Belegart Pflichtunterricht angegeben werden. Sowohl in der Matrix als auch im Besonderen Unterricht muss der Bereich Intensivierungsstunden (1) gewählt werden.

Bei einer Teilung der Intensivierungsstunde auf zwei Klassengruppen, erfolgt die Verbuchung der zweiten Intensivierungsstunde unter dem Abweichungsgrund Teilung wegen Gruppengröße (3) und Angabe einer zusätzlichen Stunde (4).

Profilstunden (G8 und G9)

Profilstunden sollten als Pflichtunterricht in der Matrix geführt und unter den vorgegebenen Kernfächern verbucht werden. Als Unterrichtsart ist Pflichtunterricht (2) einzutragen. Im Besonderen Unterricht muss zusätzlich beim Schüler die Belegart Pflichtunterricht angegeben werden. Sowohl in der Matrix als auch im Besonderen Unterricht muss der Bereich Profilstunden (1) gewählt werden. Wird dieser Unterricht aufgrund der Gruppengröße geteilt, muss auch der Abweichungsgrund (3) und die zusätzliche Stunde (4) angegeben werden.

Freiwillige (G9) und flexible (G8) Intensivierungsstunden

Flexible oder freiwillige Intensivierungen sind im Besonderen Unterricht zu führen. Sofern es möglich ist, werden diese Stunden einem regulären Unterrichtsfach zugeordnet, als Bereich wird Intensivierungsstunden (2) angegeben. Falls diese Zuordnung nicht möglich ist, werden diese Stunden unter dem Fach Individuelle Förderung verbucht. Als Unterrichtsart (1) und Belegart beim Schüler (3) ist Förderunterricht einzutragen.

Werden im G9 die freiwilligen Intensivierungsstunden aus pädagogischen Gründen zur Klassenteilung in Kernfächern verwendet, dann werden die Unterrichtselemente nicht dem Bereich Intensivierungsstunden zugeordnet. Der zusätzliche Stundenbedarf ist dann bei einem der beiden Unterrichtselemente in der Matrix durch die Abweichung „Teilung statt Intensivierung“ zu begründen.