Folgende Angaben beziehen sich nur auf Lehrkräfte, die in Vollzeit arbeiten.
Bei teilzeitbeschäftigten Lehrkräften werden die Ermäßigungen nur anteilig vergeben. Beachten Sie hierzu die gültigen KMSen.
Der Stichtag für die Gewährung von Altersermäßigungen ist der 1. Februar. Die Lehrkraft, die bis einschließlich 1. Februar im relevanten Schuljahr folgende Altersgrenzen erreicht, erhält für das ganze Schuljahr die jeweils zustehenden Ermäßigungen.
Nach der Vorlage des Schwerbehindertenausweises erhalten schwerbehinderte Lehrkräfte folgende Ermäßigungen auf die Unterrichtspflichtzeit je nach Grad der Behinderung (GdB), der unter dem Reiter Person im Bereich Erwerbsminderung erfasst wird.
Des Weiteren können Ermäßigungen der Arten Rekonvaleszenz (bei Wiedereingliederungsmaßnahmen) oder Sonstige Gründe eingetragen werden.