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Zu-/Abgang

Für die amtliche Statistik und die Lehrerbedarfsprognose ist es wichtig, dass Zu- und Abgänge von Lehrkräften an jeder Schule statistisch korrekt erfasst werden. ASD kann die Zu- und Abgangsgründe in einigen Fällen automatisiert bestimmen, so dass diese nicht von der Schule gemeldet werden müssen (z. B. Schulwechsel innerhalb Bayerns). In wenigen Fällen ist eine Meldung der Schule im Bereich Zugang/Abgang (ASD) auf dem Reiter Einsatz <SJ> jedoch unbedingt erforderlich:

  • Tod
  • Dienstunfähigkeit
  • Ruhestand (Ausnahme: Altersteilzeit im Blockmodell)
  • Wechsel anderes Bundesland
  • Ausländische Lehrkraft kommt aus dem Ausland oder geht zurück ins Ausland

Bei einem Wechsel innerhalb Bayerns kann ein fehlender Abgang als Mussfehler innerhalb der Plausibilitätsprüfung aufschlagen. Der Ab-/Zugang ist dann entsprechend zu erfassen.

gy_beschaeftigungsverhaeltnis_asd_asv.xlsx
Erfassungshinweise finden Sie in der Exceltabelle im 2. Tabellenblatt Zugang/Abgang.

ASD kann zu viel gemeldete Zu- und Abgänge korrekt interpretieren. Tragen Sie im Zweifel den Zugang bzw. Abgang bitte in ASV ein.
Falls die Datenprüfung einen Zu-/Abgangsgrund einfordert, tragen Sie bitte die entsprechende Ausprägung bei der Lehrkraft ein.