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Rücktritt/Wiederholung in der Oberstufe

Bitte prüfen Sie die Fachwahl einschließlich der Seminarwahl noch einmal sorgfältig, bevor Sie den Rücktritt vornehmen.
Sobald der Rücktritt durchgeführt wurde, kann die Fachwahl des ersten Durchlaufs nicht mehr geändert werden. Ausbildungsabschnittsbelegungen, die aus dem ersten Durchlauf übernommen und nicht wiederholt werden, können auch in der Fachwahl des zweiten Durchlaufs nicht bearbeitet werden. Sollten Belegungen fehlen, können diese auch nicht nachträglich erfasst werden.

Der Rücktritt in der Oberstufe wird nicht mehr über die Konsistenzprüfung 2.1 vorgenommen.

Falls ein Schüler in der Oberstufe zurücktritt, ist dies in der Regel ein Einzelfall, so dass die Versetzung direkt im Schülermodul ausgeführt werden kann.

  1. Betätigen Sie den Infobutton neben der aktuellen Klasse / Klassengruppe des zu versetzenden Schülers.
  2. Wählen Sie dann die neue Zielklasse mit einem Doppelklick aus.

Bitte bestätigen Sie die Sicherheitsabfrage oder brechen Sie den Vorgang ab, falls Sie versehentlich die falsche Zielklasse gewählt haben.

Sollte die Fachwahl des Schülers nicht durch das Fachangebot der Zielklasse gedeckt sein, erhalten Sie eine Fehlermeldung, in der die betroffenen Fächer der Kurse oder Seminare angegeben werden.

Ergänzen Sie die fehlenden Fachangebotszeilen. Anschließend kann die Versetzung erfolgen.

Falls das Fachangebot der Zielklasse und die Fachwahl des Schülers kompatibel sind, können Sie im folgenden Fenster auswählen, ab wann die Zieljahrgangsstufe wiederholt werden soll.
Auch hier haben Sie die Möglichkeit den Vorgang abzubrechen.

Beim Rücktritt aus der Jahrgangsstufe 12 in die Jahrgangsstufe 11 können grundsätzlich drei Fälle unterschieden werden.

Wiederholung der Jahrgangsstufe 11

Bei der Wiederholung der Jahrgangsstufe 11 wird die Rückversetzung von Jahrgangsstufe 12 in die Jahrgangsstufe 11 im Planungsschuljahr vorgenommen. Geben Sie in diesem Fall bitte an, dass die Jahrgangsstufe 11 mit Beginn 1.HJ und damit vollständig wiederholt wird.

Rücktritt nach 12/1 während des Schuljahres

Findet der Rücktritt während des laufenden Schuljahres nach 12/1 statt, dann gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Entfernen Sie bei diesem Schüler im laufenden Schuljahr ggf. die Austrittsdaten im Schülermodul unter dem Reiter Ein-/Austritt.
  • Passen Sie das Fachangebot der Zielklasse gegebenenfalls bzgl. Fächer und Seminare des Schülers an.
  • Führen Sie die Versetzung im laufenden Schuljahr durch
  • Die Zielklasse ist die Klasse der Jahrgangsstufe 11
  • Da der zweite Durchlauf mit dem Ausbildungsabschnitt 11/2 beginnt, wählen Sie bitte Beginn 2.HJ aus.
  • Die Kurszuweisung in der Q11 erfolgt dann über den epochalen Unterricht, da nur ein Besuch in 11.2 vorliegt.

Falls bereits ein Planungsschuljahr existiert, besteht die Möglichkeit, dass der Schüler im Planungsschuljahr in die Zielklasse der künftigen Klasse versetzt wird. Im Regelfall ist die Versetzung im Planungsschuljahr auch durchzuführen.

Wiederholung der Jahrgangsstufe 12

Falls ein Schüler nicht zur Abiturprüfung zugelassen wird oder das Abitur nicht besteht und die Jahrgangsstufe 12 wiederholt wird, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Entfernen Sie bei diesem Schüler ggf. im laufenden Schuljahr die Austrittsdaten im Schülermodul unter dem Reiter Ein-/Austritt.
  • Passen Sie das Fachangebot der Zielklasse gegebenenfalls bzgl. Fächer und Seminare des Schülers an.
  • Wechseln Sie dann ins Planungsschuljahr. Der Schüler befindet sich dort in einer ORG-Klasse (der Zielklasse der Jahrgangsstufe 12 aus dem laufenden Schuljahr).
  • Versetzen Sie den Schüler im Planungsschuljahr in die Klasse der Jahrgangsstufe 12 und wählen Sie Beginn 1.HJ aus, da die Jahrgangsstufe 12 vollständig wiederholt wird.


Die Schüler/innen der Oberstufe können auch über die Sammelversetzung in eine andere Klasse versetzt werden.
Falls der Rücktritt nicht möglich sein sollte, ist die Information im Schülermodul allerdings aussagekräftiger.