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Altersteilzeit Teilzeitmodell

Altersteilzeit in Form des Teilzeitmodells nach Art. 91 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BayBG

Hinweise:
Beamte in der Altersteilzeit erhalten keine Altersermäßigungen.
Es muss kein Teilzeitantrag gestellt werden.
Mit der Genehmigung des Antrags auf Altersteilzeit/Teilzeitmodell ist gleichzeitig die Teilzeit für die gesamte Laufzeit genehmigt.

Eintragungen:

  • Angabe der Beschäftigungsart (entweder „tz“ oder „wh“), sowie des Teilzeitgrundes („at“)
  • UPZ bitte per Hand eintragen und
  • Freistell.-/AltersteilzeitTZModell hier „at“ (= Altersteilzeit Teilzeitmodell) eintragen.
  • Öffnen Sie die Tabelle „BeschVerh. Übersicht“.
  • Tragen Sie das Datum für den Beginn und das Ende des Arbeitszeitmodells in die entsprechenden Felder ein. Das Feld „Arbeitsphase Ende“ muss leer bleiben.
  • Lehrkräfte mit diesem Modell erhalten keine Altersermäßigung!