Altersteilzeit in Form des Teilzeitmodells nach Art. 91 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BayBG
Hinweise:
Beamte in der Altersteilzeit erhalten keine Altersermäßigungen.
Es muss kein Teilzeitantrag gestellt werden.
Mit der Genehmigung des Antrags auf Altersteilzeit/Teilzeitmodell ist gleichzeitig die Teilzeit für die gesamte Laufzeit genehmigt.
Eintragungen:
Angabe der Beschäftigungsart (entweder „tz“ oder „wh“), sowie des Teilzeitgrundes („at“)
UPZ bitte per Hand eintragen und
Freistell.-/AltersteilzeitTZModell hier „at“ (= Altersteilzeit Teilzeitmodell) eintragen.
Öffnen Sie die Tabelle „BeschVerh. Übersicht“.
Tragen Sie das Datum für den Beginn und das Ende des Arbeitszeitmodells in die entsprechenden Felder ein. Das Feld „Arbeitsphase Ende“ muss leer bleiben.
Lehrkräfte mit diesem Modell erhalten keine Altersermäßigung!