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Mehrung/Minderung

Beachten Sie ebenfalls folgende Artikel zu den Themen Arbeitszeitkonto, Mehrarbeit, Teilzeitänderung

Mehrung/Minderung ist eine Möglichkeit, die Arbeitszeit von Vollzeitlehrkräften ungleichmäßig auf einen bestimmten Zeitraum zu verteilen. Die Lehrkraft arbeitet ein Schuljahr/ein Halbjahr lang eine/mehrere Stunde(n) mehr und erhält dafür im direkt anschließenden Zeitraum einen Freizeitausgleich. Es ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, dass die Minderung vor der Mehrung erfolgt!

Für Teilzeitlehrkräfte muss der Teilzeitantrag im jeweiligen Zeitraum entsprechend geändert werden. Verwenden Sie bei Änderungen nach der US den manuell auszufüllenden Teilzeitantrag für Sonderfälle.

Ist bereits abzusehen, dass der Freizeitausgleich (Minderung) nicht direkt nach der Mehrung erfolgen kann sollte ein Eintrag im freiwilligen Arbeitszeitkonto erfolgen. Siehe auch Weiterschieben von Mehrungen.

Weiterschieben von Mehrungen/Minderungen

Anwendungsbeispiel

Eine Lehrkraft hatte im Vorjahr eine Stunde Mehrung. Im aktuellen Schuljahr hätte sie eine Stunde Minderung verdient. ASV trägt dies automatisch ein. Nun ist sie jedoch in Mutterschutz mit anschließender Elternzeit. Daher wird ihr jetzt eine Stunde Mehrung eingetragen, um sie

  1. auf Null zu setzen für das aktuelle Schuljahr und
  2. die Minderung ins nächste Schuljahr zu übertragen.

Mehrung/Minderung in einem Halbjahr - Ausgleich halbe Stunden

Diese Mehrung/Minderung aus einem Halbjahr wird von ASV wie folgt in das Folgejahr übertragen:

Die Lehrkraft, die in der WinLD ausgeglichen war (weil z. B. der Ausgleich durch Ergänzungsunterricht im zweiten Halbjahr geplant war), ist in ASV nun mit +/- 0,5 nicht mehr ausgeglichen:


In der Regel werden solche Mehrungen/Minderungen, die einstündig in einem Halbjahr liefen, auch wieder einstündig ausgeglichen. Unabhängig von der Ausgleichsweise (1. Halbjahr, 2. Halbjahr…) muss die Stundendifferenz wieder ausgeglichen sein: Dies erreicht man zunächst durch Ausgleich der halben Minderung/Mehrung mit gegensätzlichem Vorzeichen. Anschließend wird der tatsächliche Ausgleich in einem Halbjahr erfasst:

Mehrung/Minderung nachpflegen nach Versetzung an neue Schule

Wenn Lehrkräfte an der neuen Schule noch Anspruch auf Mehrung/Minderung der UPZ haben. So kann durch eine Konsistenzprüfung dies nach der Freischaltung mittels Hashcode nachgetragen werden.


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