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Teilzeit

ACHTUNG: Für jede Teilzeit-Lehrkraft mit UPZ > 0 ist zur UP oder zur US ein Teilzeitantrag zu stellen. Zur UP muss unbedingt die Vorvereinbarung unterschrieben werden.
Bei Mutterschutz (auch wenn die Lehrkraft Anfang August oder September nach dem MuSchu in Elternzeit geht) oder längerfristiger Erkrankung ist in der Regel zur UP, spätestens zur US, ein TZ-Antrag für Sonderfälle zu stellen. Wenn kein Antrag der Lehrkraft vorliegt, wird sie mit Vollzeit geführt und bezahlt. Eine Rückforderung der Bezüge in einer Rate durch das LfF könnte für die Lehrkräfte evtl. unschön sein.

TZ-Tabellen

Bei Teilzeitlehrern, die aufgrund ihres Alters oder einer Schwerbehinderung ein Anrecht auf Ermäßigungsstunden in Vollzeit haben, kann nicht jedes Teilzeitmaß genehmigt werden! Die KMBek zur UPZ legt hier die zustehenden Ermäßigungsstunden fest, würde die Lehrkraft in Vollzeit unterrichten. Bei TZ-Lehrern reduzieren sich diese Stunden anteilig entsprechend ihres Einsatzes nach den Vorgaben der KMBek.

Um die zustehenden Ermäßigungen zu ermitteln, verwenden Sie bitte unbedingt die folgenden TZ-Tabellen:

tz-tabelle_upz_24_2017.pdf Je nachdem wie viele Ermäßigungen der Lehrkraft bei Vollzeitbeschäftigung zustehen, beachten Sie bitte die jeweilige Seite.

Folgendes Dokument enthält die UPZ bei Vollzeitbeschäftigten Lehrern mit Ermäßigungen bzw. gemischtem Einsatz in wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Fächern. vz_upz_24.pdf

Ermäßigungen werden wissenschaftlich gewertet, außer die Lehrkraft hat ausschließlich nichtwissenschaftlichen Einsatz.

Anwendungsbeispiel

Einer 58-jährigen Lehrkraft mit GdB 50 stehen aufgrund Alter und Schwerbehinderung 1 + 2 = 3 Ermäßigungsstunden zu, würde sie in Vollzeit arbeiten. Die LK wird nun mit 6 Stunden wissenschaftlichen und 5 Stunden nichtwissenschaftlichen Stunden geplant (inklusive Anrechnungen etc., aber ohne die Ermäßigungsstunden, die müssen ja erst ermittelt werden!).


  1. Da es drei Ermäßigungen in Vollzeit wären, ist Seite 3 zu verwenden!
  2. Wir sehen bei wissenschaftliche Stunden (Spalte) = 6
  3. und nichtwiss. (Zeile) = 5 nach.
  4. Wir finden den Eintrag 1 - 12. Das bedeutet die LK erhält eine Ermäßigung und hat somit eine Gesamt-UPZ von 12 Stunden.

Verbotenes Teilzeitmaß

Wenn man im Beispiel oben eine Spalte weiter geht (bei 7 Stunden wiss. und 5 Stunden nichtw.) ergibt sich Ermäßigung = 2 und UPZ = 14. Die UPZ 13 ist hier nicht möglich (da bei der Erhöhung um eine Unterrichtsstunde automatisch eine Ermäßigungsstunde oben drauf kommt, also Erhöhung der UPZ automatisch um zwei statt eine Stunde → Sprung in der Tabelle). UPZ 13 ist hier ein verbotenes Teilzeitmaß, kann also in diesem Beispiel nicht beantragt werden.

Anträge

Übersicht

UP US
„fb“ - Familienpolitische TZ Art. 89 Abs. 1 Nr. 1 nur elektronische Übermittlung, Teilzeitvereinbarung wird aus ASV gedruckt und unterschrieben, bleibt aber an Schule elektron. Überm.; endgültiger Antrag aus ASV ausgedruckt an KM, bei angestellten LK an Landesamt für Schule
„an“ - Antrags-TZ Art. 88 Abs. 1 nur elektronische Übermittlung, Teilzeitvereinbarung wird aus ASV gedruckt und unterschrieben, bleibt aber an Schule elektron. Überm.; endgültiger Antrag aus ASV ausgedruckt an KM, bei angestellten LK an Landesamt für Schule
„te“ - TZ in Elternzeit Art. 89 Abs. 1 Nr. 2 Schriftlicher Antrag für Sonderfälle (BRN) bereits zur UP einreichen nur elektronische Übermittlung (außer bei Änderung im Stundenmaß)
„at“ mit Modell - TZ-Modelle wie Altersteilzeit und Sabbatmodell Es handelt sich hierbei um eine Form der Antragsteilzeit. Ein schriftlicher Antrag (BRN) ist unabhängig von US und UP im KM zu stellen; bei Genehmigung ist kein weiterer Antrag (ASV oder schriftlich) zur UP oder US für die Dauer des Modells erforderlich.

Prüfen der Anträge

Vor jeder Übermittlung müssen die Teilzeitanträge geprüft werden. Öffnen Sie dazu das Fenster „Teilzeitanträge“ im Reiter „Einsatz JJ/JJ“ einer TZ-Lehrkraft. Der Button ist hier nur bei Lehrkräften mit eingetragener Teilzeitbeschäftigung aktiv!


Im Fenster müssen Sie ggf. den Namen des/der Kindes/er eintragen.
Die Ermäßigungen werden bei Lehrkräften in Teilzeit nur anteilig gewährt!

Soll eine Mehrung/Minderung bzw. das AZK wissenschaftlich gewertet (und bezahlt) werden, so ist unbedingt im Feld „Minderung davon wissenschaftlich“ ein entsprechender Eintrag der Stundenzahl vorzunehmen! Bei Teilzeitmodellen ist „kein Antrag“ auszuwählen. Der Antrag muss mit einem gesonderten Formular (-> Lehrer an Realschulen) gestellt werden, die Genehmigung gilt für die ganze Laufzeit.


Druck der Teilzeitanträge

Teilzeitanträge werden nur zur US ausgedruckt und verschickt. Zur UP werden nur Teilzeitvereinbarungen (Modul Berichte) unterschrieben. Diese verbleiben an der Schule. Ausnahme bei der UP: Teilzeit in Elternzeit. Hier ist ein Sonderantrag zu verwenden. In ASV kann hier kein Antrag erstellt werden.

Der Druck erfolgt nicht aus dem Berichtemodul heraus, sondern im Lehrermodul. Über den Button Teilzeitanträge auf dem Reiter Einsatz xx/yy oder den Menüpunkt Modulbezogene Funktionen→Übersichten→Teilzeitantrag öffnet sich das Übersichtsfenster zur Teilzeit. In dessen Iconleiste findet sich das Symbol zur Ausgabe der Anträge:

Es öffnet sich damit der Dialog, mit dem die Anträge alle oder in Einzelauswahl gedruckt sowie in verschiedenen Formaten gespeichert werden können:

Übersicht Eintragungen

Bitte beachten Sie die offizielle Tabelle zum Beschäftigungsverhältnis! Auszug aus der Tabelle (ohne Garantie auf Aktualität):

Besch- Art TZ- Grund AZ- Modell UPZ Bemerkung
Familienpolitische Teilzeit tz, wh fb - gen. TZ
Antragsteilzeit tz an - gen. TZ
Teilzeit in Elternzeit tz, wh te - gen. TZ Genehmigung der Elternzeit erfolgt hiervon getrennt.
Altersteilzeit Blockmodell Arbeitsphase vz, tz, wh bei tz, wh: at ab gen. ATZ Weitere Eintragungen zu den Terminen in „Einsatz“ → „BeschäftVerh Übersicht“ notwendig.
Freistellungsphase vz, tz, wh bei tz, wh: at ab gen. ATZ Weitere Eintragungen zu den Terminen in „Einsatz“ → „BeschäftVerh Übersicht“ notwendig. Bei längerfristiger Ausfall ist „FR“ einzutragen. Abgang „rf“ erforderlich.
Eintritt in den Ruhestand nm Kein Abgang erforderlich.
Teilzeitmodell tz, wh at at gen. ATZ
Freistellungsmodell (Sabbatmodell) Arbeitsphase vz, tz an f gen. UPZ Weitere Eintragungen zu den Terminen in „Einsatz“ → „BeschäftVerh Übersicht“ notwendig.
Freistellungsphase vz, tz an f gen. UPZ Weitere Eintragungen zu den Terminen in „Einsatz“ → „BeschäftVerh Übersicht“ notwendig. Bei längerfristiger Ausfall ist „FR“ einzutragen.

Teilzeitmodelle

Altersteilzeit Blockmodell

Altersteilzeit nach Art. 91 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BayBG Hinweise:

  • Beamte in der Altersteilzeit erhalten keine Altersermäßigungen. Es darf kein Eintrag bei Ermäßigungen sein!
  • Es muss kein Teilzeitantrag gestellt werden. Mit der Genehmigung der Altersteilzeit ist gleichzeitig die Teilzeit für die gesamte Laufzeit genehmigt.

Eintragungen in der Arbeitsphase

Nehmen Sie bitte folgende Eintragungen vor:

  • Beschäftigungsart vz, tz, wh
  • Teilzeitgrund (außer bei vz) at - Altersteilzeit
  • UPZ bitte händisch eintragen und den Haken „autom. Berechnung der UPZ“ bei rein wissenschaftlichen Lehrkräften entfernen
  • Teilzeitmodell (auch bei Vollzeitbeschäftigung) ab
  • Öffnen Sie die Tabelle „BeschVerh. Übersicht“
  • Tragen Sie Beginn und Ende der Arbeitsphase sowie Ende der Freistellungsphase ein

Eintragungen in der Freistellungsphase

  • Tragen Sie nur im Jahr des Beginns der Freistellungsphase den Abgang rf mit Datum ein
  • Im Bereich „längerfristiger Ausfall“ muss in der Zeit der Freistellung die Freistellungsphase eingetragen werden mit Wochenstunden = UPZ um die Lehrkraft auf Null zu setzen

Eintritt in den Ruhestand

Am Ende der Freistellungsphase muss kein weiterer Abgang gemeldet werden (etwa in den Ruhestand), da bereits ein Abgang (in die Freistellungsphase) in früheren Jahren gesetzt wurde. Die Lehrkraft ist auf nm - nicht melden - zu setzen. Alle Eintragungen, insbesondere „längerfristiger Ausfall“.

Altersteilzeit Teilzeitmodell

Altersteilzeit in Form des Teilzeitmodells nach Art. 91 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BayBG

Hinweise:

  • Beamte in der Altersteilzeit erhalten keine Altersermäßigungen.
  • Es muss kein jährlicher Teilzeitantrag gestellt werden, mit der Genehmigung der Altersteilzeit ist gleichzeitig die Teilzeit für die gesamte Laufzeit genehmigt.
  • Das Ende des Arbeitszeitmodells ist in das Feld „Ende des Modells“ einzutragen.
  • Das Feld „Arbeitsphase Ende“ muss leer bleiben.

Freistellungsmodell (Sabbatjahr)

Grundlage ist die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über das Freistellungs- bzw. Sabbatjahrmodell für Personal an staatlichen Schulen vom 8. August 2019 (BayMBl. Nr. 328) in Verbindung mit Art.88 insbes. (4) BayBG.

Alle neuen Anträge auf Teilzeitbeschäftigung Freistellungsjahr / „Sabbatjahr“ werden ab Mai 2020 nicht mehr genehmigt, da die Sicherstellung der Unterrichtsversorgung im Bereich der staatlichen Realschulen als dienstlicher Belang der Genehmigung und der damit verbundenen Freistellung entgegen stehen. Auf die Ausführungen im KMS „Freistellungsjahr (sog. Sabbatmodell) gemäß Art. 88 Abs. 4 BayBG und Beurlaubung gemäß Art. 90 BayBG (sog. arbeitsmarktpolitische Beurlaubung) für Beschäftigte an staatlichen Realschulen“ vom 08.05.2020 Nr. IV.3 – BP6004.6 – 5a.1416 wird verwiesen.

Hinweise:

  • Es muss kein jährlicher Teilzeitantrag gestellt werden. Mit der Genehmigung des Sabbatjahres ist gleichzeitig die Teilzeit für die gesamte Laufzeit genehmigt.
  • Diese Form der Teilzeitbeschäftigung ist nicht für Schulleiter, Schulleitervertreter, Seminarleiter oder Seminarlehrer möglich.
  • Die Hälfte der regelmäßigen Unterrichtspflichtzeit darf - bezogen auf den Gesamtbewilligungszeitraum - nicht unterschritten werden.

Beispiel: Wir nehmen in diesem Beispiel die minimal mögliche Anzahl von Stunden, die (als untere Grenze für die Bezahlung) zulässig ist. Dies sind bei einer UPZ von 24 Stunden gerade die Hälfte nämlich 12 Stunden.
siebenjähriges Modell mit 5 Jahren Arbeitsphase, 2 Jahre Freistellungsphase; die minimale Wochenstundenanzahl WoStdAnz pro Schuljahr berechnet sich in der Arbeitsphase zu: WoStdAnz = 12 (gewünschte Bezahlung = hier untere Grenze) * 7 (Modelldauer) : 5 (Arbeitsphase) = 17, d. h. um über den gesamten Zeitraum von 7 Jahren mit 12 Stunden UPZ bezahlt zu werden, muss die Lehrkraft in diesem Modell tatsächlich in der Arbeitsphase mit 17 Stunden eingesetzt sein.

Eintragungen in der Arbeitsphase

Beispiel: In diesem Beispiel rechnen wir mit einer UPZ von 21 Stunden in Teilzeit. Sechsjähriges Modell, 5 Jahre Ansparung, 1 Jahr Freistellung. Bezahlt wird die Lehrkraft dann mit 21 * 5 (Arbeitsphase) : 6 (Modelldauer) = 17,5 Stunden.

Während der Arbeitsphase sind folgende Eintragungen zu machen:

  • Beschäftigungsart vz oder tz
  • Teilzeitgrund an
  • Genehmigtes Teilzeitmaß bzw. voll
  • Freistellung f
  • Öffnen Sie die Tabelle „BeschVerh. Übersicht“ und geben Sie die entsprechenden Zeiträume ein.

Eintragungen in der Freistellungsphase

In der Freistellungsphase ist die UPZ der Arbeitsphase einzutragen. Es ist im Reiter „Einsatz xx/yy“ im Block „Längerfristiger Ausfall“ in der Spalte „Art“ die Eintragung „Freistellung“ mit Datumsangaben zu vermerken. Die einzutragenden Wochenstunden sind so hoch wie bei der UPZ, um die Lehrkraft auf Null zu bringen.

Fehler bei Teilzeitanträgen bei pandemiebedingt nicht im Präsenzunterricht einsetzbaren Lehrkräften (PAUL) zur US

Bei Lehrkräften, die zur UP auch in nichtwissenschaftlichen Unterricht eingeplant waren, kommt es bei fehlerhaften Ausdrucken des Teilzeitantrags, wenn PAUL-Anrechnungen vergeben werden.
Mehr unter Teilzeitanträge bei pandemiebedingt nicht im Präsenzunterricht einsetzbaren Lehrkräften zur US.

Fehler bei Teilzeitanträgen von Lehrkräften, die Mehrarbeit im Rahmen von gemeinsam.Brücken.bauen

Wenn bei Lehrkräften Mehrarbeit im Rahmen von gemeinsam.Brücken.bauen in der ASV verbucht ist und diese in nichtwissenschaftlichen Fächern eingesetzt werden, so kann es zu einer falschen Verteilung von wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Unterricht kommen. Bitte kontrollieren Sie die Anträge und ändern Sie die Eintragungen händisch ab. (vgl. Vorgehen bei Fehlern auf Teilzeitanträgen mit PAUL-Anrechnungen .


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