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Schüler

Hier werden nur schulartspezifische Eingaben näher erklärt. Allgemeine Hilfen finden Sie hier.

Meldung der Schülerzahlen

Relevante Informationen zur Meldung der Schülerzahlen finden sie hier.

US-relevante Schüler

Nur die Schüler, die in der Stichtagswoche am Unterricht der berichtenden Schule für Kranke teilnehmen, müssen in ASV geführt und mit der US-Meldung nach ASD übermittelt werden.

Laut Klassenbildungs-KMS gilt für Klassen einer Schule für Kranke (wie an den Förderzentren mit „Klassen für Kranke“ bezeichnet) eine Höchstschülerzahl von 14, wovon sich auch eine Mindestschülerzahl bzw. ein Teiler ableitet. Es kann aber vorkommen, dass diese Mindestschülerzahl in der Stichtagswoche nicht erreicht wird. Die Schulaufsicht ist sich dessen bewusst. Die Genehmigung einer Klasse wird nicht von der Meldung der Unterrichtssituation zum 01.10. abhängig gemacht.

Adressdaten und Ansprechpartner

Namen und Adressdaten werden in ASD gespeichert, um Schulanmeldung, Schulwechsel und Kooperation von Schulen zu unterstützen (Art. 85a BayEUG), indem Schüler mit Ansprechpartnern und Adressdaten aus ASD abgeholt werden können. Schüler, deren Stammschule eine bayerische Schule ist, die bereits am ASV/ASD-Neuverfahren teilnimmt (Schularten GS, MS, RS, GY, RSF, IGS, OS, ARS, FZ, FWS), müssen zwingend aus ASD „abgeholt“ werden. Sollte der Schüler in ASD nicht gefunden werden, wenden sich die Schulen an ihren Multiplikator. Ein solcher Schüler darf nicht neu angelegt werden.

Von Schülern, die von einer außerbayerischen Schule kommen und wieder an diese zurückkehren, werden in ASD keine Adressdaten und keine Daten von Erziehungsberechtigten benötigt. Diese Schüler müssen in ASD entsprechend gesucht werden und nach erfolgter Meldung, dass der Schüler nicht gefunden wird, erfolgt die Neuanlegung des Schülers in ASD. Fall Daten der Schule für Kranke nicht vorliegen, darf als Ort „ungeklärt“ (PLZ 99999, GKZ 99999, Staat U) eingegeben werden.

Aus Datenschutzgründen dürfen an dieser Stelle nicht die Klinik- oder die Schuladresse als Wohnort angegeben werden, da diese anschließend an andere Schulen zurückgeliefert werden würde.

Religionszugehörigkeit (unter Reiter Grunddaten)

Schulen für Kranke müssen die Religionszugehörigkeit ihrer Schüler nicht erheben. Deshalb sind hier keine Werte hinterlegt.

Ziel der Jgst. am Ende des letzt. Schuljahres (20xx/xx) (unter Reiter 20xx/xx)

An der Schule für Kranke ist kein Eintrag im Schülermodul im Bereich „Ziel der Jahrgangsstufe…“ nötig und möglich. Es verhält sich hier wie mit der Religionszugehörigkeit. Die SfK benötigt bzw. hat diese Information nicht.

Doppelter Schulbesuch

Schüler der Schulen für Kranke haben eine Stammschule. Diese kann - sofern es sich um eine bayerische Schule handelt - auf dem Reiter „Grunddaten“ erfasst werden. Die Angabe (Datenfeld in ASV: pruefende_schule_id) wird derzeit nicht an ASD übermittelt, weshalb das Feld nicht befüllt werden muss.

Vorgehensweise bei Jahrgangskombinierten Klassen

Beachten Sie hierfür die Dokumentation im Bereich Unterricht.

Förderschwerpunkt

Schüler an einer Schule für Kranke sollen nicht mit einem eingetragenen Förderschwerpunkt geführt werden. Um diesen löschen zu können benutzen Sie bitte die Konstistenzprüfung 2.1 (Menü „Schüler“ / „Förderschwerpunkte löschen (SKR)“).