VIVA - Informationen zu einzelnen Datenfelder

Datenfeld Stand Hinweis Beschreibung
Dienstverhältnis von - bis 25.02.15 teils „falsche“ Zeiträume Hinweise
Anrechnungen 25.02.15 mehrfache Einbuchung Hinweise
Amtsbezeichnung 25.02.15 „leere“ Änderung, derzeit noch als Schlüssel (z.B. 21, 69) Hinweise
LK im Alterzeit-Blockmodell 25.02.15 tz statt oe
LKs an mehreren Schulen erhalten vielerlei Änderungsdatensätze 25.02.15

Dienstverhältnis "von - bis"

In der Ansicht werden Ihnen - eventuell auch aus Sicht der Schule irrtümlich - falsche Daten für die Gültigkeit des Dienstverhältnisses angeboten, beispielsweise

oder

Da aus VIVA nur Informationen über das Dienstverhältnis des aktuellen Schuljahr abgeholt und in ASV eingebucht werden können, sind die Daten beispielsweise für das Planungsschuljahr noch nicht aktuell genug.

Bei der Übernahme dieser Änderung wird diese Information auf dem Reiter Dienst unabhängig vom Schuljahr (damit auch im Planungsschuljahr) abgeändert.

viva_10.jpg

Somit erscheint der Eintrag zunächst als fachlich falsch.

Die Daten können trotzdem ohne Bedenken übernommen werden, da diese Datensätze mit den kommenden Änderunglieferungen aus VIVA wieder in ASV korrigiert werden und eine Übermittlung von UP und US trotzdem möglich sein wird. Zusätzlich sind diese Felder in ASV für staatliche Schulen grundsätzlich nur lesbar.

Anrechnungen

Bei der Einbuchung in ASV wird beim Abgleich der Anrechnungen irrtümlich ein Eintrag nochmals doppelt erfasst:

viva_12.jpg

Beim Abgleich der Daten werden die Gültigkeitszeiträume betrachtet, die innerhalb eines Schuljahres liegen müssen. Ist das Datum für von oder bis nicht im aktuellen Schuljahr (vgl. Screenshot), wird eine Anrechnung nochmals eingebucht, da die Datumsgrenzen aus dem Zentralsystem immer innerhalb eines Schuljahres liegen.

Bitte korrigieren Sie deshalb entweder zunächst in ASV bzw. verwerfen Sie diese Einzeländerung.

Hinweis: Beim Anlegen des neuen Schuljahres wird das bis-Datum automatisch erhöht!

Amtsbezeichnungen

In bestimmten Konstellationen wird die Amtsbezeichnung durch die Übernahme der Daten wieder gelöscht.