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Fremdsprachenfolge

Auf dem Reiter Laufbahn im Schülermodul sehen Sie im Reiter Fremdsprachenfolge, in welchen Fremdsprachen der Schüler unterrichtet wird bzw. wurde.



Für die Erstellung von Abschlusszeugnissen bzw. für die korrekte Belegung des Unterrichts in der Oberstufe ist die Korrektheit der folgenden Felder erforderlich:

  1. wie lange hat der Schüler den entsprechenden Sprachunterricht besucht
  2. handelt es sich um eine neueinsetzende Fremdsprache
  3. gab es eine Feststellungsprüfung
  4. erreichte Niveaustufe in der entsprechenden Fremdsprache

Fremdsprachen mit der gleichen von-Jgst. müssen in der entsprechenden Reihenfolge erfasst werden, damit sie entsprechend der Nummerierung als erste, zweite, … Fremdsprache in den Zeugnissen ausgewiesen werden können.

Nachweis von Fremdsprachenunterricht

Wenn nach § 19 Abs. 6 GSO der Nachweis erbracht werden kann, dass der Unterricht in einer Fremdsprache an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten allgemein bildenden Schule in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 besucht und im Jahreszeugnis der zehnten (oder einer höheren Jahrgangsstufe) mit mindestens der Note ausreichend bewertet wurde, so wird diese Information unter dem Reiter weitere Qualifikationen erfasst.

  1. Es wird die Fremdsprache eingetragen,
  2. die Jahrgangsstufe 10 oder eine höhere Jahrgangsstufe sowie
  3. die erreichte Note erfasst.