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Erfassen von Lehrkräften mit mehreren Dienstverhältnissen und/oder mehreren Dienststellen

3. Lehrkraft an zwei Dienststellen mit einem Dienstverhältnis

Falls eine Lehrkraft mit einem Dienstverhältnis an mehreren Dienststellen beschäftigt ist, werden folgende Fälle unterschieden:

Betroffene Dienstverhältnisse in einem gemeinsamen DSS

3.2 Betroffene Dienstverhältnisse in verschiedenen DSS

Wenn eine Lehrkraft an zwei Dienststellen eingesetzt ist, die nicht im Datenbestand eines einzelnen DSS sind, kann die weitere Einsatzschule, die nicht die Stammschule ist, als „verwaltet von“-Schule im anderen DSS auch die personenbezogenen Daten der Lehrkraft verwalten. Die Daten unter den Reitern Person und Dienst müssen übereinstimmend gepflegt werden, insbesondere muss dieselbe Hauptdienststelle als Stammschule eingetragen werden. Die Stammschule sieht kein Feld „verwaltet von“-Schule.

Die Stammschule trägt auf dem Reiter Einsatz <SJ> die volle UPZ sowie gegebenenfalls weitere personenbezogene Stunden wie Ermäßigungen u.ä. ein.

Auf dem Reiter Einsatzschulen Übersicht wird im Bereich Einsatz andere Schulen (nicht im Datenbestand) die weitere Einsatzschule mit der Gesamtsumme der Wochenstunden sowie dem wissenschaftlichen Anteil angegeben.

Die weitere Einsatzschule gibt als „verwaltet von“-Schule in einem anderen DSS auf dem Reiter Einsatz <SJ> nur Beschäftigungsart und -umfang übereinstimmend mit der Stammschule an. Sonstige personenbezogene Lehrerstunden werden nicht erfasst. Unter dem Reiter Einsatzschulen Übersicht trägt sie im Bereich Einsatz andere Schulen (nicht im Datenbestand) die Gesamtzahl der Wochenstunden an der Stammschule mit dem wissenschaftlichen Anteil ein (auch dann, wenn der Lehrer mehrere Einsatzschulen hat).

3.3 Mehrere Dienstverhältnisse, wovon eines an einer Schule mit ASD-Altverfahren abgeleistet wird

Die Schule, die mit ASV arbeitet, nimmt die Eintragungen wie unter 3.2 beschrieben vor. Als Stammschule trägt sie unter dem Reiter Einsatz <SJ> neben Beschäftigungsart und –umfang gegebenenfalls die Stunden zu den Bereichen Mehrung/Minderung, Arbeitszeitkonto, Ermäßigungsstunden, Abordnungen an außerschulische Dienststellen sowie längerfristigen Ausfall ein. Ist sie nur eine weitere Einsatzschule müssen die Einträge zu den Bereichen Mehrung/Minderung, Arbeitszeitkonto, Ermäßigungsstunden, Abordnungen an außerschulische Dienststellen sowie längerfristigen Ausfall nicht angegeben werden, da diese Stunden von der Hauptdienststelle im Altverfahren gemeldet werden.