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Auskunftssperre

Eine verordnete Auskunftssperre kann im Schülermodul im Reiter Anschriften bei den Unterreitern zu den jeweiligen Erziehungsberechtigten vermerkt werden.
Dabei verhängt die Schule diese Auskunftssperre nicht selbstständig, sondern setzt Maßnahmen und Informationen um, die z.B. über das Familiengericht und Jugendsozialamt an die Schulen weitergegeben werden. Mögliche Gründe für eine Auskunftssperre sind Verfügungen im Zusammenhang mit dem Sorgerecht und einer Inobhutnahme eines minderjährigen Schülers und Unterbringung bei Pflegeeltern oder in einer Wohngruppe.

Ein Verweis auf den Schülerakt kann im Reiter Grunddaten vermerkt werden.