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Meldedatendublette

Bei der Meldedatendublette importiert eine Schule versehentlich aus den Daten des Einwohnermeldeamtes einen Schüler zweimal in ihre Datenbank. Dies kann dadurch geschehen, dass die Schnittstelle Import von Meldedaten einmal im aktuellen Schuljahr und nochmals im Planungsschuljahr ausgeführt wird.
Es gilt immer die Empfehlung, diese Schnittstelle nur im Planungsschuljahr auszuführen! (Seit dem Schuljahr 2019/20 ist die Ausführung des Meldedatenimports nur noch im Planungsschuljahr möglich.)

Falls eine irrtümlicher Import durchgeführt wurde, müssen die Schüler im aktuellen Schuljahr gelöscht werden, da sie ja erst im nächsten Schuljahr (Planungsschuljahr) in die Schule eintreten. Dies ist bis zur Anmeldung der Schüler an ASD auch problemlos möglich. Falls die Schüler bereits an ASD angemeldet wurden, muss zuerst ein Schüler Reset durchgeführt werden.