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- **Fall B:** Beide Schulen müssen sich telefonisch drauf einigen, wer die Grunddaten der anderen Schule zu unrecht überschrieben hat. Anschließend führen die beiden Schulen folgende Schritte durch, wobei wir mit SchuleZ bezeichnen, die Schule die die Daten zu Unrecht überschrieben hat, und mit SchuleR, die Schule, die um Ihren Schüler ' | - **Fall B:** Beide Schulen müssen sich telefonisch drauf einigen, wer die Grunddaten der anderen Schule zu unrecht überschrieben hat. Anschließend führen die beiden Schulen folgende Schritte durch, wobei wir mit SchuleZ bezeichnen, die Schule die die Daten zu Unrecht überschrieben hat, und mit SchuleR, die Schule, die um Ihren Schüler ' | ||
- | • Schritt 1: Die SchuleZ überschreibt die Grunddaten des Schülers mit den Grunddaten des Schülers der SchuleR, also den korrekten Originaldaten, | + | • Schritt 1: Die SchuleZ überschreibt die Grunddaten des Schülers mit den Grunddaten des Schülers der SchuleR, also den korrekten Originaldaten, |
- | • Schritt 2: Die SchuleZ übermittelt erneut, während SchuleR bis zu diesem Zeitpunkt nicht übermitteln kann und darf. | + | • Schritt 2: Die SchuleZ übermittelt erneut, während SchuleR bis zu diesem Zeitpunkt nicht übermitteln kann und darf. |
- | • Schritt 3: SchuleR muss nach der Übermittlung der SchuleZ auch nochmals übermitteln. | + | • Schritt 3: SchuleR muss nach der Übermittlung der SchuleZ auch nochmals übermitteln. |
- | • Schritt 4: SchuleZ führt nach ihrer Übermittlung einen Schülerreset für den betroffenen (' | + | • Schritt 4: SchuleZ führt nach ihrer Übermittlung einen Schülerreset für den betroffenen (' |
Dadurch wird beiden Schulen eine erfolgreiche Übermittlung ermöglicht. Nur dann kann eine korrekte statistische wie auch budgettechnische Auswertung erfolgen. Beide Schulen müssen hier zuverlässig zusammenarbeiten, | Dadurch wird beiden Schulen eine erfolgreiche Übermittlung ermöglicht. Nur dann kann eine korrekte statistische wie auch budgettechnische Auswertung erfolgen. Beide Schulen müssen hier zuverlässig zusammenarbeiten, |