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Abgrenzung der im Rahmen der Unterrichtssituation (US) zu meldenden Schüler und Lehrer

Schüler

Individualdaten sind für folgende Schüler bereitzustellen:

  • an der Schule am Stichtag eingeschriebene Schüler.
  • Gastschüler aus dem Ausland, soweit diese voraussichtlich mindestens bis zum Halbjahr in allen Fächern am Unterricht teilnehmen.

Nicht zu berichten ist über Schüler, die bis mindestens zum Halbjahr beurlaubt sind (z.B. wegen eines Auslandsaufenthalts).

Lehrer

Von der berichtenden Schule ist jede eingesetzte Lehrkraft zu erfassen und zu melden, unabhängig davon, wer die Lehrkraft bezahlt, also auch privat angestelltes Personal an nichtstaatlichen Schulen. Dazu gehören

Lehrkräfte, die

  • an der berichtenden Schule am Stichtag eingesetzt sind und dort eigenverantwortlich Unterricht erteilen oder für außerunterrichtliche Tätigkeiten Anrechnungsstunden erhalten, ( Dazu gehören auch
    • Aushilfslehrkräfte,
    • Pfarrer/Geistliche,
    • Religionslehrkräfte im Kirchendienst,
    • heilpädagogische Förderlehrer, heilpädagogische Unterrichtshilfen,
    • Förderlehrer
    • und Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst)
  • ­als Mobile Reserven oder Aushilfen für Elternzeit eingesetzt sind,
  • ­mit Dienstbezügen abwesend und deshalb laut Stundenplan nicht zum Unterrichtseinsatz vorgesehen sind (z. B. wegen längerer Krankheit, Kur, Mutterschutz),
  • ­sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell oder im Freistellungsjahr des Freistellungsmodells befinden,
  • ­bereits vor dem Stichtag des Vorjahres abgegangen sind, aber noch nicht endgültig aus dem Schuldienst ausgeschieden sind, z. B. bei Elternzeit, Beurlaubung aus familien- oder arbeitsmarkt-bezogenen Gründen, bei voller Abordnung für eine Tätigkeit außerhalb des Schuldienstes (z. B. Staatsministerium, ISB, Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung, Hochschule), Vermittlung in den Auslandsschuldienst durch das Bundesverwaltungsamt. Für diese Lehrkräfte sind nur Personenkennzahl, Name, Vorname, Geschlecht, Beschäftigungsverhältnis und ehemaliger Dienstherr/Arbeitgeber anzugeben.

Nicht zu melden sind von der berichtenden Schule

  • ­im Bereich öffentlicher Schulen Lehrkräfte, die bereits vor dem Vorjahresstichtag mit ihrer vollen Unterrichtspflichtzeit einem privaten Schulträger zugeordnet wurden. Über diese Lehrkräfte berichtet ausschließlich die Einsatzschule.