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Vereinzelt kann es für eine Schule notwendig sein, nach einer erfolgreichen Übermittlung der Daten und der Erklärung der Abgabe, nochmals eine Bereinigung der eigenen Daten anzustoßen. Diese Situation kann auftreten, wenn beispielsweise ein Schüler gemeldet wurde, der sich am Stichtag 01.10.2015 nicht an der eigenen Schule befand oder irrtümlich von mehr als einer Schule gemeldet wurde.
Folgende Schritte sind dabei notwendig:
Schule | an der der Schüler tatsächlich war | von der der Schüler irrtümlich gemeldet wurde |
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Klärung | Fachliche Klärung zwischen den beteiligten Schulen | |
Ablehnung | keine Aktion | Ablehnung der Schule durch die Schulaufsicht |
Korrektur | Austrittsdatum für Schüler in 15/16 setzen oder Schüler in ASV löschen (falls gar nicht an der Schule) |
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Korrekturlieferung | Erneute Meldung der Unterrichtssituation aus der Zeitscheibe Statistik (bitte beachten Sie dazu den Hinweis zu ASV-Version 1.25.205) und erneute Erklärung der Abgabe | |
Lieferung | Übermittlung der Daten zur Unterrichtssituation und anschließende Erklärung der Abgabe |
Falls sich ein Schüler beispielsweise an Ihrer Schule angemeldet hat, aber zu Schuljahresbeginn nicht erschienen ist, kann der Schüler in ASV gelöscht werden. Da der Schüler aber bereits einmal übermittelt wurde, kann der Schüler zunächst nicht mehr gelöscht werden.
Bitte wenden Sie für den betroffenen Schüler zunächst den Schüler-Reset an. Rufen Sie anschließend im aktuellen Schuljahr den Schüler auf und löschen Sie ihn komplett aus allen Zeitscheiben über das Löschsymbol:
Diese Situation kann entstehen, falls ein Schüler an einer Schule war und die Abmeldung von der betroffenen Schule durch die Erziehungsberechtigten beispielsweise noch nicht weitergegebenen wurden.
Bitte nehmen Sie folgende Anpassungen beim Schüler im Schuljahr (z.B.) 2015/16: