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Ein Schüler wird irrtümlich im Rahmen der Meldung der Unterrichtssituation gemeldet

Vereinzelt kann es für eine Schule notwendig sein, nach einer erfolgreichen Übermittlung der Daten und der Erklärung der Abgabe, nochmals eine Bereinigung der eigenen Daten anzustoßen. Diese Situation kann auftreten, wenn beispielsweise ein Schüler gemeldet wurde, der sich am Stichtag 01.10.2015 nicht an der eigenen Schule befand oder irrtümlich von mehr als einer Schule gemeldet wurde.

Folgende Schritte sind dabei notwendig:

  1. Klärung der fachlichen Fragen zwischen den beteiligten Schulen (falls notwendig):
    an welcher Schule befand sich der Schüler am Stichtag 01.10.?
  2. Bereinigung der Daten und erneute Übermittlung aus der Zeitscheibe Statistik
Schule an der der Schüler tatsächlich war von der der Schüler irrtümlich gemeldet wurde
Klärung Fachliche Klärung zwischen den beteiligten Schulen
Ablehnung keine Aktion Ablehnung der Schule durch die Schulaufsicht
Korrektur Austrittsdatum für Schüler in 15/16 setzen
oder Schüler in ASV löschen (falls gar nicht an der Schule)
Korrekturlieferung Erneute Meldung der Unterrichtssituation aus der Zeitscheibe Statistik (bitte beachten Sie dazu den Hinweis zu ASV-Version 1.25.205) und erneute Erklärung der Abgabe
Lieferung Übermittlung der Daten zur Unterrichtssituation und anschließende Erklärung der Abgabe

Detailliertes Vorgehen in ASV

Schüler war nie an der eigenen Schule

Falls sich ein Schüler beispielsweise an Ihrer Schule angemeldet hat, aber zu Schuljahresbeginn nicht erschienen ist, kann der Schüler in ASV gelöscht werden. Da der Schüler aber bereits einmal übermittelt wurde, kann der Schüler zunächst nicht mehr gelöscht werden.

Bitte wenden Sie für den betroffenen Schüler zunächst den Schüler-Reset an. Rufen Sie anschließend im aktuellen Schuljahr den Schüler auf und löschen Sie ihn komplett aus allen Zeitscheiben über das Löschsymbol:

Schüler war an der Schule und das Austrittsdatum muss angepasst werden

Diese Situation kann entstehen, falls ein Schüler an einer Schule war und die Abmeldung von der betroffenen Schule durch die Erziehungsberechtigten beispielsweise noch nicht weitergegebenen wurden.

Bitte nehmen Sie folgende Anpassungen beim Schüler im Schuljahr (z.B.) 2015/16:

  • Rufen Sie den betroffenen Schüler im Schülermodul auf
  • Erfassen Sie auf dem Reiter Ein-/Austritt das Austrittsdatum des Schüler, das vor dem Stichtag 01.10.2015 liegen muss (sonst wird der Schüler erneut gemeldet)