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Zur Sicherstellung der notwendigen Datenqualität erfolgt im Rahmen des Neuverfahrens eine zweistufige Plausibilisierung:
Mit den in ASV hinterlegten Regeln kann allerdings nur die Konsistenz der Daten auf Schulebene geprüft werden. Erst nach Übermittlung der Daten aller Schulen können Plausibilisierungen über mehrere Schulen (oder Schularten) durchgeführt werden.
Dies soll am Beispiel eines Einsatzes einer Lehrkraft an mehreren Schulen verdeutlicht werden:
Jede der beteiligten Schulen ist bei ihrer Lieferung zwar zunächst (M)-Fehlerfrei, aber die schulaufsichtliche Prüfung wird eine fachliche Korrektur erbitten, da unterschiedliche Informationen von zwei Schulen vorliegen.
An diesem Beispiel wird zunächst die Notwendigkeit einer nochmaligen Datenkorrektur deutlich. Zusätzlich ist ebenfalls zu erkennen, dass der Zeitbedarf für die wenigen Anpassungen für eine einzelne Schule im Allgemeinen meist gering sein wird.
Bei der Schulaufsichtlichen Prüfung wird eine Lehrkraft angemahnt, die scheinbar im Zentralsystem nicht konsistent zu sein scheint, in ASV aber bei der eigentlichen Übermittlung fachlich korrekt war. Nach dem Update der ASV-Version 1.25 erhalten Sie aber einen rot markierten, neuen Eintrag:
Nach dem bereitgestellten Service-Update auf ASV-Version 1.25.304 erhalten Sie folgendes Bild (gleiche Lehrkraft):
Korrektur: bitte wählen Sie aus dem Dropdown-Menü einen gültigen Eintrag aus, speichern Sie und übermitteln Sie erneut.
Bei der ersten Übermittlung wurde irrtümlich bei einer Klasse die Klassenart „ORG“ eingetragen. Da diese Klasse im Rahmen der Meldung der Unterrichtssituation nicht übermittelt werden, fehlt bei der Schulaufsichtlichen Prüfung eine ganze Klasse, eventuell eine sogar eine komplette Jahrgangsstufe.
Bitte kontrollieren Sie bei der angesprochenen Klasse - wie im Screenshot zu sehen - die Einstellungen und ändern Sie die Klassenart ab:
Abänderung beispielsweise auf:
Bei der Schulaufsichtlichen Prüfung wird die Zahl der Abgänger/Absolventen hinterfragt.
Bei der Schulaufsichtlichen Prüfung wird nachgefragt, warum eine Fremdsprachenfolgen oder Ausbildungsrichtungen in ASV erfasst wurde, die nicht im Schulprofil der Schule hinterlegt ist oder fachlich nicht korrekt abgebildet wurde.
Die konsisistente Erfassung wurde bereits vor der Übermittlung durch die Plausibiliserung in ASV geprüft (beispielsweise GY ohne Ausbildungsrichtung nur in Jahrgangsstufe 5-7). Dennoch kann im Eintzelfall folgendes geprüft werden:
Bei der Schulaufsichtlichen Prüfung wird festgestellt, dass beispielsweise ein für die Schulart zulässiges Unterrichtsfach erfasst wurde, dieses Fach aber für die ausgewählte Jahrgangsstufe nicht erlaubt ist. Es wird beispielsweise bei einem Gymnasium in der Jahrgangsstufe 5-7 statt des Faches Natur & Technik das Fach Physik verwendet.
Bitte gehen Sie bei der Korrektur wie folgt vor:
Hinweis: Im Dialog „Schüler im Kurs“ erscheinen nur die Schüler, bei denen das neue Unterrichtsfach auch im Modul Fächerwahl zugordnet wurde. Andernfalls bleibt der Dialog „Schüler im Kurs“ leer. Bitte beachten Sie, dass durch Änderungen im Modul Fächerwahl auch die Zuordnung zu anderen Unterrichtselementen verändert wird, da bei Veränderungen die automatische Zuteilung zu Unterrichtselementen ausgeführt wird. Insbesondere die Erfassung von Intensivierungsstunden (Erfassung von Abweichungen bzw. Bereich) sollte vorab geprüft werden.
Bei der Schulaufsichtlichen Prüfung wird die Anzahl an Unterrichtselementen mit genau einem Schüler hinterfragt. Folgende Situationen sind zu unterscheiden:
Bei einer Lehrkraft wurde irrtümlich die falsche Stammschule eingetragen und übermittelt.
Beispiel: bei einer abgeordneten Grundschullehrkraft wurde statt der Grundschule die eigene Schule eingetragen
Bitte kontrollieren Sie bei der Lehrkraft zunächst auf dem Reiter Dienst den Eintrag Stammschule.
Wählen Sie anschließend über das Dropdownmenü die richtige Stammschule aus:
Hinweis: In einer zentralen Installation mit mehreren Schulen wird durch die Änderungen der Stammschule auch das Recht zur Bearbeitung der Stammdaten verändert. Somit kann es im Einzelfall notwendig sein, sich mit der Schule abzustimmen, die für die Stammdaten der Lehrkraft verantwortlich ist.
Vor der erneuten Übermittlung Ihrer Daten erhalten Sie unter Umständen den Hinweis die Lehrerdaten zu prüfen. Bitte wechseln Sie dazu auf die Schaltfläche „Lehrerdaten übernehmen“ im Reiter „Übermittlung aus ASD“ (ASD-Schnittstelle).
In diesem Fenster sehen Sie auf der linken Seite Ihre eingetragenen Werte, in der rechten Spalte die Werte, die in ASD gefunden wurden. Bitte prüfen Sie genau, ob etwaige Werte zu übernehmen sind. In der Regel sollten Ihre Werte stimmen, so dass nur die Werte übernommen werden sollten, die in der Maske fachlich richtig erscheinen. Alle anderen sollten im Zweifelsfall verworfen werden.
Die erneute Übermittlung wird aus der Statistikzeitscheibe durchgeführt. Falls der Button Daten übermitteln nicht aktiv sein sollte, prüfen Sie im Modul ASD-Schnittstelle (Übermittlung aus ASD) Ihren Status bezüglich der US über den Button Erhebungsstatus abholen
Gegebenenfalls sind Quittungen oder Daten in der Statistikzeitscheibe abzuholen.
In wenigen Einzelfällen kann es notwendig sein, dass eine bestehende Zeitscheibe komplett gelöscht werden muss und/oder nochmals erstellt werden muss. Bitte Löschen Sie keinesfalls im Rahmen einer regulären Schulaufsichtlichen Ablehnung Ihre bestehende Zeitscheibe Statistik! Der Löschvorgang sollte nur im Problemfall durchgeführt werden.
Loggen Sie sich zunächst als Administrator Ihrer Schule ein:
Wählen Sie den Eintrag Zeitscheibe löschen:
Wählen Sie beispielsweise das Schuljahr Statistik aus und drücken Sie den Button Zeitscheibe löschen.
Prüfen Sie im Modul ASD-Schnittstelle auf dem Reiter Übermittlung aus ASD mit Hilfe des Buttons Erhebungsstaus abholen Ihren derzeitigen Übermittlungsstatus.
Falls keine Zeitscheibe angelegt wurde, wird diese erneut generiert.