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Beschäftigungsverhältnis

Hinweise

Für jedes Beschäftigungsverhältnis sind unterschiedliche Eintragungen festgelegt, um später in der Statistik richtig erfasst zu werden. Bitte füllen Sie nur die benötigten Felder aus. Die Beschäftigungsverhältnisse sowie Zu- und Abgänge der Lehrkräfte sind der unten veröffentlichten Excel-Datei „Beschäftigungstabelle“ zu entnehmen.

Bitte suchen Sie in der genannten Datei die notwendigen Eintragungen für beispielsweise folgende Fälle.

  • Beurlaubte (z. B. nach Art. 44 BaySchFG) Lehrkräfte (Standard Nr. 26)
  • Religionslehrkräfte auf Abstellungsvertrag in Teilzeit (Standard Nr. 10)
  • Religionslehrkräfte auf Abstellungsvertrag allgemein (Standard Nr. 12)
  • Lehrkräfte in Elternzeit bzw. Beurlaubung (Standard Nr. 24)
  • Lehrkräfte in der Freistellungsphase des ATZ-Blockmodell (Standard Nr. 19)

Download der Beschäftigungstabelle als Excel-Datei

Beschäftigungsverhältnis, Zu- und Abgänge (Stand: Oktober 2022)
Hinweis: In der Excel-Datei existieren zwei Tabellenblätter!
Zwei Blätter

Anwendungsbeispiel

Eine Lehrkraft ist im laufenden Schuljahr VZ an der Schule, wird aber zum Schuljahresende an eine andere Schule versetzt.

  1. Öffnen Sie die oben bereitgestellte Datei und wechseln Sie auf den Reiter Schuljahr JJ/JJ und suchen Sie in der Tabelle Zugang / Abgang (ASD) den für den Fall zutreffenden Eintrag
  2. Übernehmen Sie die Eintragungen bei der Lehrkraft in Ihre ASV-Installation.

Abgang / Zugang zur US

Im Gegensatz zum Altsystem können Zu- und Abgänge im Neuverfahren in einigen Fällen von ASD berechnet werden. Eine Eintragung für Abgang und Zugang ist in diesen Fällen aus ASD-Sicht nicht erforderlich. Dennoch kann die Datenprüfung in ASV nicht alle solchen Fälle erkennen.

Grundsätzlich wird Zu- und Abgang für jede Dienststelle einzeln berechnet. Zu viel gemeldete Zu- und Abgänge werden von ASD korrekt interpretiert. Aus diesem Grund sollte im Zweifel die Zugangs- bzw. Abgangsart in ASV eingetragen werden. (Siehe Excel-Tabelle ☝)

Damit eine Meldung der Lehrkraft erfolgen kann, darf die Beschäftigungsart nicht auf „nm“ gesetzt sein. Geben Sie daher „oe“ mit Abwesenheit „so“ bei UPZ=0 an, um den Abgang melden zu können.

Zu- und Abgang bei gemeinsamen DDS

Wechselt eine Lehrkraft innerhalb der Schulart die Schule (ASD kann den Zugang an der neuen Schule ermitteln, so dass ein Eintrag eigentlich entbehrlich wäre), wird jedoch nach dem Wechsel in einem anderen Datenbestand (DSS) geführt, so verfügt die Datenprüfung in ASV über keinerlei Informationen zum Beschäftigungsverhältnis des vergangenen Schuljahrs und verlangt deshalb dennoch die Eintragung eines Zugangsgrundes.

Sollte die Datenprüfung in ASV einen Zu-/Abgangsgrund einfordern, so tragen Sie bitte die zutreffende Ausprägung ein.