Endet die Vertragslaufzeit einer Lehrkraft **während** des Schuljahres, so ist bei Schulen mit **Jahresstundenprinzip** die Ermäßigungsart //Vertragslaufzeit (Jahresstundenprinzip)// zu verwenden, damit ASV die UPZ anteilig kürzt. Bei Jahresstundennetto erfolgt die Umrechnung automatisch, bei Jahresstundenbrutto ist die anteilige UPZ-Ermäßigung unter //WStd// manuell einzutragen.
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Endet die Vertragslaufzeit einer Lehrkraft **während** des Schuljahres, so ist bei Schulen mit **Jahresstundenprinzip** die Ermäßigungsart //Vertragslaufzeit (Jahresstundenprinzip)// zu verwenden, damit ASV die UPZ anteilig kürzt. Im Nettoprinzip erfolgt die Umrechnung automatisch, im Bruttoprinzip ist die anteilige UPZ-Ermäßigung unter //WStd// manuell einzutragen.