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Lehrkraftwechsel

Für die amtliche Statistik und die Lehrerbedarfsprognose ist es wichtig, dass Zu- und Abgänge von Lehrkräften an jeder Schule statistisch korrekt erfasst werden. ASD kann die Zu- und Abgangsgründe in einigen Fällen automatisiert bestimmen, so dass diese nicht von der Schule gemeldet werden müssen (z. B. Schulwechsel innerhalb Bayerns - auch kommunal). In wenigen Fällen ist eine Meldung der Schule im Bereich Zugang/Abgang (2) auf dem Reiter Einsatz <SJ> (1) jedoch unbedingt erforderlich:

  • Tod
  • Dienstunfähigkeit
  • Ruhestand (Ausnahme: Altersteilzeit im Blockmodell)
  • Wechsel anderes Bundesland
  • Ausländische Lehrkraft kommt aus dem Ausland oder geht zurück ins Ausland

  • ASD kann zu viel gemeldete Zu- und Abgänge korrekt interpretieren. Tragen Sie im Zweifel den Zugang bzw. Abgang bitte in ASV ein.
  • Falls die Datenprüfung einen Zu-/Abgangsgrund einfordert, tragen Sie bitte die entsprechende Ausprägung bei der Lehrkraft ein.
  • Es wird nicht zwischen dem Dienststellenstatus (staatlich, kommunal, …) der Schule oder dem Dienstherrn der Lehrkraft unterschieden.