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Pandemiebedingte Änderungen beim Personaleinsatz

Teamlehrkräfte

Falls eine Lehrkraft coronabedingt den Präsenzunterricht nicht durchführen kann und dieser Unterricht von einer sogenannten Teamlehrkraft übernommen wird, so

  • ist der Unterricht der Lehrkraft zuzuordnen, die durch die Teamlehrkraft vertreten wird;
  • sind die Stunden der Teamlehrkraft im Bereich Anrechnungen, Pflege, Förderung, Betreuung, Vertretungsreserven mit der Lehrerstundenart Einsatz als Teamlehrkraft mit der Kurzform TLK zu verbuchen.


  • ist das Rechtsverhältnis der Teamlehrkraft grundsätzlich ab - Angestellter befristet, als Arbeitgeber by - Freistaat Bayern anzugeben und kann der Teilzeitgrund nicht Antragsteilzeit (an) oder familienpolitische Teilzeit (fb) sein.

Lehrkräfte mit TLK-Anrechnungen in Vollzeit

TLK-Anrechnungen werden als wissenschaftliche Stunden gewertet, auch bei der automatischen UPZ-Berechnung.
Wenn diese Stunden jedoch nichtwissenschaftlich gewertet werden sollen und daher eine höhere UPZ zulässig ist, so entfernen Sie im Modul Lehrkräfte unter dem Reiter Einsatz <SJ> das Häkchen bei autom. Berechnung der UPZ und setzen den entsprechenden UPZ-Wert manuell.

Anrechnungsstunden der Art TLK gehören zum Bereich Vertretungsreserve und werden daher im Modul Unterrichtssituation unter dem Reiter Lehrerkapazität bei der Gesamtsumme der vergebenen Stunden im Bereich Integrierte Lehrerreserve mitgezählt.
Achten Sie darauf, dass die vergebene Anzahl der Stunden im Bereich Integrierte Lehrerreserve den berechneten Formel-Wert maximal um die Summe der TLK-Stunden überschreitet.

Teamlehrkräfte werden wie andere Lehrkräfte erfasst und erhalten eine PKZ.
Auch für Teamlehrkräfte gelten die allgemeinen Vorgaben zur Erfassung von Lehrkräften mit mehreren Dienstverhältnissen oder mehreren Dienststellen.

Teamlehrkräfte können bei den Personalveränderungen 2. Halbjahr erfasst werden.

Pandemiebedingt nicht im Unterricht eingesetzte Lehrkräfte

Falls Lehrkräfte pandemiebedingt außerhalb des Unterrichts eingesetzt werden, z. B. für Tätigkeiten im Bereich der Schulverwaltung, die Unterstützung von Kollegen bei Korrekturen oder die Entwicklung von lehrplankonformen, digitalen Angeboten und Materialien, so verbuchen Sie diese Stunden wie folgt:
Erfassen Sie eine Anrechnung der Art PAUL im entsprechenden Stundenumfang und dem zugehörigen Zeitraum.

Distanzunterricht ohne eine Teamlehrkraft ist ganz regulär als Unterricht zu verbuchen.

Bei einem Beschäftigungsverbot wird wie bisher ein längerfristiger Ausfall eingetragen.

Pandemiebedingt nicht im Unterricht eingesetzte Lehrkräfte - Vollzeit

Anrechnungsstunden der Art PAUL werden als wissenschaftlicher Einsatz gewertet, auch bei der automatischen UPZ-Berechnung.
Wenn diese Stunden jedoch nichtwissenschaftlich gewertet werden sollen und daher eine höhere UPZ zulässig ist, so entfernen Sie im Modul Lehrkräfte unter dem Reiter Einsatz <SJ> das Häkchen bei autom. Berechnung der UPZ und setzen den entsprechenden UPZ-Wert manuell.

Pandemiebedingt nicht im Unterricht eingesetzte Lehrkräfte - Teilzeit

Bei einer Lehrkraft mit Anrechnungsstunden der Art PAUL

  • in familienpolitischer oder Antragsteilzeit
  • mit nichtwissenschaftlichen Fächern (Sport, Musik, Kunst).

beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:

  1. Die UPZ der Lehrkraft wird nicht geändert.
  2. Falls durch die als wissenschaftlich gewerteten Anrechnungsstunden ein unzulässiges Teilzeitmaß entsteht, beantragen Sie eine PL-Ausnahme.
  3. Prüfen Sie genau, ob und in welchem Umfang die PAUL-Stunden als wissenschaftlicher oder nichtwissenschaftlicher Einsatz gewertet werden sollen.
    Im Teilzeitmodul bietet der Reiter übermittelt (UP) eine gute Orientierung, wie die Lehrkraft zunächst eingeplant war.

  4. Korrigieren Sie ggf. den nach der US-Übermittlung ausgedruckten Teilzeitantrag hinsichtlich der Anteile wissenschaftlicher und nichtwissenschaftlicher Einsatz.

Auch bei Teilzeit in Elternzeit sind diese Stunden auf wissenschaftlichen oder nichtwissenschaftlichen Einsatz zu prüfen und entsprechend einzutragen.