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Datenübermittlung aus ASV an die zuständige Stelle (HKW/IHK)

Die Berufsschulordnung sieht in § 24 BSO Regelungen für die Zusammenarbeit mit außerschulischen Stellen vor. Hierbei wird auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Berufsschulen und den zuständigen Stellen verwiesen. Im Rahmen der Zusammenarbeit wurden auch in der Vergangenheit die Klassenzusammenstellungen für die Planung der überbetrieblichen Ausbildung vorgenommen. Diese Datenübermittlung wurde durch die BaySchO genauer beschrieben und die zulässigen Merkmale in der Anlage 2, 4.3 andere externe Empfänger definiert. Auf Grund dieses Rechtsrahmens ist ein Datenexport aus de ASV konzipiert worden.

1. Vorgehensweise beim Export

1) Für den Export navigieren Sie Datei → Auswertungen → Exportformate


2) Im Datenbereich Schüler wählen Sie das Format Kammerexport aus


3) Wählen Sie die Datensätze für den Export aus


4) Legen Sie eine Exportziel fest und führen den Export aus


2. Übermittlung der Daten

1) Öffnen der exportierten Excel-Datei und über die Funktion Filtern anwählen und in der Spalte Skript 10 die zur Übermittlung anstehende Kammer auswählen.

Es werden nur noch Schüler angezeigt, die als zuständige Stelle den ausgewählten Eintrag enthalten. Diese Schüler werden jetzt markiert, kopiert und in eine neue Excel-Datei eingefügt. Diese neue Datei verschlüsseln Sie mit Hilfe eines Passworts (Datei-Informationen-Arbeitsmappe schützen- Mit Kennwort verschlüsseln).

2) Die verschlüsselte Datei können Sie nun an die zuständige Stelle übermitteln. Das Passwort wird telefonisch übermittelt.